04.05.2013 Aufrufe

Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn

Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn

Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

TOP 11<br />

Der Bürgermeister 06.03.2013<br />

Dez. II / Amt 20<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

Rat 20.03.2013<br />

Betreff:<br />

Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2013<br />

Berichterstatter:<br />

Herr Geulmann<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Gemäß § 22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen<br />

übertragbar.<br />

Die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ist<br />

vorgesehen, weil am Ende des Haushaltsjahres oft festgestellt wird, dass die Ansätze nicht in<br />

voller Höhe in Anspruch genommen worden sind, der Rest aber noch vollständig oder zum Teil im<br />

nächsten Haushaltsjahr benötigt wird. Die Übertragung von Ermächtigungen führt dazu, dass dies<br />

zu Lasten des Folgejahres erfolgt, d.h. die Ermächtigungsübertragung führt zu einer unmittelbaren<br />

Veränderung der Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur<br />

wirtschaftlichen Belastung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres. Aus diesem Grund ist gem.<br />

§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der<br />

Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.<br />

Wie der Übersicht (s. Anlage) zu entnehmen ist belaufen sich die Ermächtigungsübertragungen in<br />

den Ergebnisplan 2013 insgesamt auf 104.859,70 EUR. Da die Übertragung von Ermächtigungen<br />

für Aufwendungen – wie bereits dargestellt – das Ergebnis des folgenden Jahres gegenüber der<br />

Veranschlagung im Haushaltsplan verändert, ist es erforderlich, dass bei der Übertragung eine<br />

entsprechende "Deckung" geschaffen wird. Diesem Zweck dient die für diesen Fall vorgesehene<br />

Deckungsrücklage nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW. Nach dieser Bestimmung ist in Höhe der<br />

Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen im Eigenkapital eine zweckgebundene<br />

Deckungsrücklage anzusetzen.<br />

Die Ermächtigungsübertragungen für Investitionen in den Finanzplan 2013 belaufen sich<br />

insgesamt auf 4.369.049,82 EUR. Hiervon entfallen rd. 2,2 Mio. EUR auf die Fortführung von<br />

Kanalbaumaßnahmen, rd. 1,2 Mio. EUR auf Hochbaumaßnahmen, rd. 0,5 Mio. EUR auf<br />

Straßenbaumaßnahmen und 0,3 Mio. EUR entfallen auf die Fortführung der Beschaffung von<br />

Feuerwehrfahrzeugen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!