Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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TOP 11<br />
Der Bürgermeister 06.03.2013<br />
Dez. II / Amt 20<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Rat 20.03.2013<br />
Betreff:<br />
Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2013<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Geulmann<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Gemäß § 22 GemHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen<br />
übertragbar.<br />
Die Übertragbarkeit von Ermächtigungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Haushaltsführung ist<br />
vorgesehen, weil am Ende des Haushaltsjahres oft festgestellt wird, dass die Ansätze nicht in<br />
voller Höhe in Anspruch genommen worden sind, der Rest aber noch vollständig oder zum Teil im<br />
nächsten Haushaltsjahr benötigt wird. Die Übertragung von Ermächtigungen führt dazu, dass dies<br />
zu Lasten des Folgejahres erfolgt, d.h. die Ermächtigungsübertragung führt zu einer unmittelbaren<br />
Veränderung der Haushaltspositionen im Ergebnisplan bzw. im Finanzplan und zur<br />
wirtschaftlichen Belastung des dem Haushaltsjahr folgenden Jahres. Aus diesem Grund ist gem.<br />
§ 22 Abs. 4 GemHVO NRW dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der<br />
Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.<br />
Wie der Übersicht (s. Anlage) zu entnehmen ist belaufen sich die Ermächtigungsübertragungen in<br />
den Ergebnisplan 2013 insgesamt auf 104.859,70 EUR. Da die Übertragung von Ermächtigungen<br />
für Aufwendungen – wie bereits dargestellt – das Ergebnis des folgenden Jahres gegenüber der<br />
Veranschlagung im Haushaltsplan verändert, ist es erforderlich, dass bei der Übertragung eine<br />
entsprechende "Deckung" geschaffen wird. Diesem Zweck dient die für diesen Fall vorgesehene<br />
Deckungsrücklage nach § 43 Abs. 3 GemHVO NRW. Nach dieser Bestimmung ist in Höhe der<br />
Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen im Eigenkapital eine zweckgebundene<br />
Deckungsrücklage anzusetzen.<br />
Die Ermächtigungsübertragungen für Investitionen in den Finanzplan 2013 belaufen sich<br />
insgesamt auf 4.369.049,82 EUR. Hiervon entfallen rd. 2,2 Mio. EUR auf die Fortführung von<br />
Kanalbaumaßnahmen, rd. 1,2 Mio. EUR auf Hochbaumaßnahmen, rd. 0,5 Mio. EUR auf<br />
Straßenbaumaßnahmen und 0,3 Mio. EUR entfallen auf die Fortführung der Beschaffung von<br />
Feuerwehrfahrzeugen.