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Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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Schilderung des Sachverhaltes:<br />

TOP 19 - 2 -<br />

Die Amtszeit des amtierenden Wehrführers Lutz Reimann endet am 30.05.2013. Nach § 11 Abs. 1<br />

des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) NRW werden der Leiter der Feuerwehr<br />

(Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom Rat der<br />

<strong>Stadt</strong> für die Dauer von sechs Jahren durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit bestellt.<br />

Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören (§ 11 Abs. 1 Satz 3<br />

FSHG). Die Anhörung und das Vorschlagsrecht des Kreisbrandmeisters sollen sicherstellen, dass<br />

aus der Sicht der gesamten Feuerwehr persönlich und fachlich geeignete Führungskräfte zum<br />

Wehrleiter bzw. stellv. Wehrführer ernannt werden.<br />

Die Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr hat am 16.01.2013 stattgefunden. Mit dem als Anlage<br />

beigefügten Schreiben vom 16.01.2013 schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister Herr<br />

Rudolph vor, Herrn <strong>Stadt</strong>brandinspektor Lutz Reimann erneut zum Wehrführer zu bestellen.<br />

Anmerkung:<br />

Die Amtszeit der beiden Stellvertreter Jörn Meiß und Markus Heimberg endet am 07.11.2014. Zu<br />

diesem Zeitpunkt ist eine weitere Anhörung der Wehr durchzuführen.<br />

Anlage:<br />

1.) Stellungnahme des Kreisbrandmeisters vom 16.01.2013<br />

2.) Protokoll über die Anhörung der Feuerwehr vom 16.01.2013<br />

In Vertretung<br />

Jörg Geulmann<br />

Beigeordneter

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