Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Schilderung des Sachverhaltes:<br />
TOP 19 - 2 -<br />
Die Amtszeit des amtierenden Wehrführers Lutz Reimann endet am 30.05.2013. Nach § 11 Abs. 1<br />
des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes (FSHG) NRW werden der Leiter der Feuerwehr<br />
(Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters vom Rat der<br />
<strong>Stadt</strong> für die Dauer von sechs Jahren durch Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit bestellt.<br />
Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören (§ 11 Abs. 1 Satz 3<br />
FSHG). Die Anhörung und das Vorschlagsrecht des Kreisbrandmeisters sollen sicherstellen, dass<br />
aus der Sicht der gesamten Feuerwehr persönlich und fachlich geeignete Führungskräfte zum<br />
Wehrleiter bzw. stellv. Wehrführer ernannt werden.<br />
Die Anhörung der Freiwilligen Feuerwehr hat am 16.01.2013 stattgefunden. Mit dem als Anlage<br />
beigefügten Schreiben vom 16.01.2013 schlägt der stellvertretende Kreisbrandmeister Herr<br />
Rudolph vor, Herrn <strong>Stadt</strong>brandinspektor Lutz Reimann erneut zum Wehrführer zu bestellen.<br />
Anmerkung:<br />
Die Amtszeit der beiden Stellvertreter Jörn Meiß und Markus Heimberg endet am 07.11.2014. Zu<br />
diesem Zeitpunkt ist eine weitere Anhörung der Wehr durchzuführen.<br />
Anlage:<br />
1.) Stellungnahme des Kreisbrandmeisters vom 16.01.2013<br />
2.) Protokoll über die Anhörung der Feuerwehr vom 16.01.2013<br />
In Vertretung<br />
Jörg Geulmann<br />
Beigeordneter