Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn
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Der Bürgermeister 28.01.2013<br />
Dez. II / Amt 40<br />
MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />
Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />
Rat 20.03.2013<br />
Betreff:<br />
Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung<br />
Berichterstatter:<br />
Herr Geulmann<br />
Inhalt der Mitteilung:<br />
Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<br />
<strong>Vluyn</strong> wird gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO dem Rat zur Kenntnis gegeben.<br />
Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von<br />
Wertgegenständen sicherzustellen, sind gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO vom Bürgermeister nähere<br />
Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften<br />
können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt des Bürgermeisters vorsehen,<br />
müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform.<br />
Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<br />
<strong>Vluyn</strong> ist am 01.01.2013 nach Beteiligung des Personalrates und Rechnungsprüfungsamtes in<br />
Kraft getreten. Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen vom 23.07.2002 und die<br />
Dienstanweisung für die <strong>Stadt</strong>kasse vom 16.10.2007 traten gleichzeitig außer Kraft.<br />
Anlage:<br />
Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung<br />
In Vertretung<br />
Jörg Geulmann<br />
Beigeordneter