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Sitzung RAT 20.03.13 - Stadt Neukirchen-Vluyn

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Der Bürgermeister 28.01.2013<br />

Dez. II / Amt 40<br />

MITTEILUNGSVORLAGE - öffentlich -<br />

Beratungsfolge: <strong>Sitzung</strong>stermin:<br />

Rat 20.03.2013<br />

Betreff:<br />

Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung<br />

Berichterstatter:<br />

Herr Geulmann<br />

Inhalt der Mitteilung:<br />

Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<br />

<strong>Vluyn</strong> wird gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO dem Rat zur Kenntnis gegeben.<br />

Um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben der Finanzbuchhaltung unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von<br />

Wertgegenständen sicherzustellen, sind gemäß § 31 Abs. 1 GemHVO vom Bürgermeister nähere<br />

Vorschriften unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu erlassen. Die Vorschriften<br />

können ein Weisungsrecht oder einen Zustimmungsvorbehalt des Bürgermeisters vorsehen,<br />

müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und bedürfen der Schriftform.<br />

Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung der <strong>Stadt</strong> <strong>Neukirchen</strong>-<br />

<strong>Vluyn</strong> ist am 01.01.2013 nach Beteiligung des Personalrates und Rechnungsprüfungsamtes in<br />

Kraft getreten. Die Dienstanweisung für das Haushaltswesen vom 23.07.2002 und die<br />

Dienstanweisung für die <strong>Stadt</strong>kasse vom 16.10.2007 traten gleichzeitig außer Kraft.<br />

Anlage:<br />

Dienstanweisung für das Haushaltswesen und die Finanzbuchhaltung<br />

In Vertretung<br />

Jörg Geulmann<br />

Beigeordneter

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