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Erläuterungsbericht zur Ermittlung der zonalen ... - Neuruppin

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Seite: 2 AZ: 7.10065.09 Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />

im Landkreis Ostprignitz-Ruppin<br />

Durch den Ausgleichsbetrag soll nämlich nur <strong>der</strong> sanierungsbedingte Wertzuwachs<br />

abgeschöpft werden. Werterhöhungen, die allein durch allgemeine Marktentwicklungen<br />

verursacht worden sind, bleiben unberücksichtigt.<br />

Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen werden durch städtebauliche Einzelvorhaben<br />

bewirkt, die sich auf die einzelnen Wertkomponenten auswirken, so dass <strong>der</strong> Wert des Grund<br />

und Bodens beeinflusst wird.<br />

Bodenwert<br />

(/m²)<br />

Endwert .<br />

Bodenwertentwicklung<br />

im Sanierungsgebiet . Ausgleichssanierungsbe-<br />

betrag<br />

dingte Bodenwerterhöhung<br />

.<br />

an<strong>zur</strong>echnende Beträge<br />

nach § 155 (1) BauGB .<br />

Anfangswert<br />

Fiktive Bodenwertentwicklung<br />

innerhalb des Sanierungsgebiets .<br />

(abgeleitet aus <strong>der</strong> Bodenwertentwicklung<br />

in Nichtsanierungsgebieten)<br />

bekanntwerden förmliche Festlegung Wertermittlungs- Zeit<br />

<strong>der</strong> Sanierungs- des Sanierungs- stichtag<br />

absicht gebiets<br />

Da die Ausgleichsbeträge per Bescheid erhoben werden, steht dem Eigentümer <strong>zur</strong> Prüfung<br />

<strong>der</strong> Wertermittlung <strong>der</strong> Rechtsweg offen.<br />

Grundsätzlich steht nach <strong>der</strong> Wertermittlungsverordnung (WertV) <strong>der</strong> direkte Preisvergleich<br />

mit vergleichbaren unbebauten Grundstücken an erster Stelle. Der direkte Preisvergleich<br />

liefert bei Vorliegen einer ausreichenden Anzahl vergleichbarer Kauffälle die sichersten<br />

Ergebnisse.<br />

Da sich die Ableitung <strong>der</strong> sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung aus <strong>der</strong> Differenz von<br />

Endwert und Anfangswert ergibt, kommt <strong>der</strong> Wertermittlung eine hohe Bedeutung zu.<br />

Deshalb wird die <strong>Ermittlung</strong> des Anfangswertes und des Endwertes voneinan<strong>der</strong> unabhängig<br />

mit einer beson<strong>der</strong>en Sorgfalt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis<br />

Ostprignitz-Ruppin vorgenommen, um eine möglichst hohe Genauigkeit in <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong><br />

sanierungsbedingten Werterhöhung zu erzielen.<br />

Zum Zeitpunkt vor Abschluss <strong>der</strong> Sanierung ist nur <strong>der</strong> Anfangswert bekannt; <strong>der</strong> Endwert<br />

kann allenfalls prognostiziert werden.

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