Erläuterungsbericht zur Ermittlung der zonalen ... - Neuruppin
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Seite: 2 AZ: 7.10065.09 Gutachterausschuss für Grundstückswerte<br />
im Landkreis Ostprignitz-Ruppin<br />
Durch den Ausgleichsbetrag soll nämlich nur <strong>der</strong> sanierungsbedingte Wertzuwachs<br />
abgeschöpft werden. Werterhöhungen, die allein durch allgemeine Marktentwicklungen<br />
verursacht worden sind, bleiben unberücksichtigt.<br />
Sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen werden durch städtebauliche Einzelvorhaben<br />
bewirkt, die sich auf die einzelnen Wertkomponenten auswirken, so dass <strong>der</strong> Wert des Grund<br />
und Bodens beeinflusst wird.<br />
Bodenwert<br />
(/m²)<br />
Endwert .<br />
Bodenwertentwicklung<br />
im Sanierungsgebiet . Ausgleichssanierungsbe-<br />
betrag<br />
dingte Bodenwerterhöhung<br />
.<br />
an<strong>zur</strong>echnende Beträge<br />
nach § 155 (1) BauGB .<br />
Anfangswert<br />
Fiktive Bodenwertentwicklung<br />
innerhalb des Sanierungsgebiets .<br />
(abgeleitet aus <strong>der</strong> Bodenwertentwicklung<br />
in Nichtsanierungsgebieten)<br />
bekanntwerden förmliche Festlegung Wertermittlungs- Zeit<br />
<strong>der</strong> Sanierungs- des Sanierungs- stichtag<br />
absicht gebiets<br />
Da die Ausgleichsbeträge per Bescheid erhoben werden, steht dem Eigentümer <strong>zur</strong> Prüfung<br />
<strong>der</strong> Wertermittlung <strong>der</strong> Rechtsweg offen.<br />
Grundsätzlich steht nach <strong>der</strong> Wertermittlungsverordnung (WertV) <strong>der</strong> direkte Preisvergleich<br />
mit vergleichbaren unbebauten Grundstücken an erster Stelle. Der direkte Preisvergleich<br />
liefert bei Vorliegen einer ausreichenden Anzahl vergleichbarer Kauffälle die sichersten<br />
Ergebnisse.<br />
Da sich die Ableitung <strong>der</strong> sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung aus <strong>der</strong> Differenz von<br />
Endwert und Anfangswert ergibt, kommt <strong>der</strong> Wertermittlung eine hohe Bedeutung zu.<br />
Deshalb wird die <strong>Ermittlung</strong> des Anfangswertes und des Endwertes voneinan<strong>der</strong> unabhängig<br />
mit einer beson<strong>der</strong>en Sorgfalt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis<br />
Ostprignitz-Ruppin vorgenommen, um eine möglichst hohe Genauigkeit in <strong>der</strong> <strong>Ermittlung</strong> <strong>der</strong><br />
sanierungsbedingten Werterhöhung zu erzielen.<br />
Zum Zeitpunkt vor Abschluss <strong>der</strong> Sanierung ist nur <strong>der</strong> Anfangswert bekannt; <strong>der</strong> Endwert<br />
kann allenfalls prognostiziert werden.