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Diagramm - Altenburger Land

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Jedoch reicht eine Ausweisung als Biotop oder<br />

Schutzgebiet in den meisten Fällen nicht aus, denn<br />

bei den Flächen handelt es sich überwiegend um<br />

Offenlandlebensräume, die in unseren Breiten von<br />

Natur aus nicht vorkommen. Sie sind Bestandteil<br />

einer über Jahrhunderte gewachsenen<br />

Kulturlandschaft. Ohne diese traditionellen<br />

Nutzungsformen würden sie aus unserer<br />

<strong>Land</strong>schaft für immer verschwinden. Die Flächen<br />

befinden sich meist auf sehr ertragsarmen<br />

Grenzstandorten, die sowohl für den <strong>Land</strong>wirt als<br />

auch für den Privatnutzer wenig interessant sind.<br />

Es kommt folglich vielfach zur Nutzungsaufgabe,<br />

die nach geraumer Zeit zum Verlust der Fläche<br />

durch Verbuschung und Wiederbewaldung führt.<br />

Um diesen Verlust zu verhindern, ist eine<br />

Nachnutzung bzw. Pflege der Schutzgebiete<br />

zwingend erforderlich.<br />

b) Zuständigkeit<br />

Die Zuständigkeit über Schutzgebiete und Biotope<br />

unterliegt der unteren Naturschutzbehörde des<br />

<strong>Land</strong>kreises <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong>. Es ist deren<br />

Hoheitsaufgabe, für den Erhalt und die Entwicklung<br />

bzw. Pflege der Schutzgebiete zu sorgen.<br />

Seit dem Jahr 2001 ist der <strong>Land</strong>schaftspflegeverband<br />

durch die untere Naturschutzbehörde mit<br />

der Schutzgebietspflege beauftragt. Zur Umsetzung<br />

der Einzelmaßnahmen werden über die Agentur für<br />

Arbeit Teilnehmer aus dem zweiten Arbeitsmarkt<br />

beschäftigt. Sie werden nach persönlichen<br />

Fähigkeiten für die unterschiedlichen Techniken der<br />

<strong>Land</strong>schaftspflege, wie Freischneiden, Umgang mit<br />

der Motorkettensäge und Astschere usw. angelernt.<br />

Unter fachlicher Anleitung führen sie dann die<br />

einzelnen Pflegemaßnahmen durch. Der Zeitpunkt<br />

der Maßnahmen richtet sich nach dem Blühstand<br />

und der Samenreife der Gräser und Kräuter sowie<br />

nach dem Zustand der Gehölze. Die Pflanzenbestände<br />

werden in ihrer Artenzusammensetzung<br />

wissenschaftlich überwacht, um bei eventuell<br />

auftretenden negativen Veränderungen schnell<br />

eingreifen zu können, aber auch um Erfolge für sich<br />

selbst und andere zu dokumentieren.<br />

c) Beispiele für Schutzgebietspflege<br />

Nachfolgend werden einige Schutzgebiete vorgestellt,<br />

in denen der <strong>Land</strong>schaftspflegeverband seit<br />

vielen Jahren eine erfolgreiche Pflege durchführt.<br />

Flächennaturdenkmal “Roter Berg” Zehma<br />

Das Flächennaturdenkmal “Roter Berg” Zehma liegt<br />

auf einem südwestexponierten rechten Prallhang<br />

der Pleiße zwischen den Dörfern Zehma und<br />

Lehndorf. Oberhalb wird die Fläche von der<br />

Fernstraße 93 begrenzt, unterhalb breitet sich das<br />

Pleißetal aus. Das FND ist gekennzeichnet durch<br />

einen warmen, kalkhaltigen Untergrund und ein<br />

besonderes Kleinklima, welches eine subkontinen-tale<br />

Tönung besitzt. Diese beiden Faktoren bedingen die<br />

Ausbildung einer speziellen Artenzu-sammensetzung<br />

auf der Fläche. Man findet typische Florenelemente der<br />

Trocken- und Halbtrockenrasen vor, wie Skabiosen-<br />

Flockenblume, Färber-Hundskamille, Fiederzwenke<br />

und Furchen-schwingel. Pflanzensoziologisch handelt<br />

es sich hierbei um einen Furchenschwingel-<br />

Fiederzwenken-Halb-trockenrasen. Im hinteren Bereich<br />

des Areals sind einzelne Obstbäume in die Fläche<br />

eingestreut, die auf Grund der guten Wärme- und<br />

Nährstoffversorgung relativ hohe Erträge bringen.<br />

Ziel der Pflegemaßnahmen ist der Erhalt eines struktur-<br />

und artenreichen Halbtrockenrasens, der teilweise mit<br />

Obstbäumen durchsetzt ist. Die Fläche soll wärmeliebenden,<br />

konkurrenzschwachen Arten, die nur unter den<br />

vorherrschenden Bedingungen in unserer Kulturlandschaft<br />

vorkommen einen Rückzugsort bieten. Um<br />

dieses Ziel zu erreichen ist es zwingend erforderlich,<br />

die Fläche ein Mal pro Jahr zu mähen. Dies geschieht<br />

im September, da erst dann Blüte und Samenreife der<br />

einzelnen Arten vollständig abgeschlossen sind. Das<br />

Mähgut wird komplett von der Fläche entfernt, um eine<br />

Mattenbildung mittels Streuauflage zu verhindern.<br />

Denn die hier vorkommenden Pflanzenarten sind<br />

Lichtkeimer, die als Keimbedingungen im Frühjahr Licht<br />

und Wärme benötigen. Unter dicken Streuauflagen<br />

würden sie nicht zu keimen beginnen und es würden<br />

sich Arten wie die Brennnessel durchsetzen.<br />

In einem mehrjährigen Rhythmus sind außerdem<br />

Entbuschungsmaßnahmen erforderlich, wenn in die<br />

Fläche eingestreute Solitäre zu viel Platz und Licht weg<br />

nehmen. Hieran ist auch erkennbar, dass bei<br />

Nutzungsaufgabe eine Wiederbewaldung der Fläche<br />

einsetzen würde. Der Pflanzenbestand im FND “Roter<br />

Berg” Zehma entspricht einem Halbtrockenrasen mit<br />

seinen typischen Florenelementen und bildet vor allem<br />

im Spätsommer einen interessanten, bunten<br />

Blühaspekt aus. Die derzeitige Pflege ist für die Fläche<br />

optimal und sollte auch in den nächsten Jahren so<br />

weiter geführt werden.<br />

„Roter Berg“ Zehma<br />

<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 23 von 94

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