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Diagramm - Altenburger Land

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Das HQ100 bildet die Grundlage für die Sicherheitsrechnungen<br />

z. B. bei der Planung von Bauwerken.<br />

Die Fußbodenoberkanten der Wohngebäude in der<br />

Simon-Cellarius-Straße Gößnitz wurden z.B. höher<br />

gelegt als der zu erwartende Wasserstand bei einem<br />

HQ100. Trotzdem wurden sie im August 2002<br />

von einem wesentlich schwächeren HQ50 überflutet.<br />

Diese Tatsache kann nur mit einer Veränderung der<br />

Abstromverhältnisse der Pleiße in diesem Bereich<br />

erklärt werden.<br />

Eine Überarbeitung des Hochwasserschutzsystems<br />

in Gößnitz war damit dringend geboten (siehe Punkt<br />

5.6.5).<br />

Unter dem Gliederungspunkt “Meteorologische Entwicklung<br />

der Hochwassersituation” wurde festgestellt,<br />

dass sich unser <strong>Land</strong>kreis und das Einzugsgebiet<br />

der Pleiße glücklicherweise nur am Rand eines<br />

gewaltigen Niederschlagsgebietes befanden.<br />

Dementsprechend höher waren auch die Hochwasserereignisse<br />

in dessen zentraler Region, in dem<br />

z.B. die Einzugsgebiete der Elbe, Freiberger und<br />

Zwickauer Mulde, Weißeritz und Müglitz lagen.<br />

Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Gewässerkunde<br />

(BfG) lag die Jährlichkeit des Hochwassers<br />

der Elbe bei Dresden im August 2002 über<br />

200. Die Durchflussmenge der Elbe wurde für<br />

Dresden mit 4680 m³/s angegeben.<br />

5.5.4 Hochwassermeldesystem im Freistaat<br />

Thüringen<br />

Eine wichtige Grundlage für einen effektiven Schutz<br />

vor Wassergefahren stellt ein gut organisiertes Meldesystem<br />

dar. Im Freistaat Thüringen wird die Herausgabe<br />

von Hochwassermeldungen und die dann<br />

notwendigen Handlungen mit der Thüringer Verordnung<br />

zur Errichtung des Warn- und Alarmdienstes<br />

zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO)<br />

vom 1. April 1997 geregelt.<br />

Die ThürWAWassVO unterscheidet 4 Stufen der<br />

Gefährdung durch Hochwasser führende Gewässer.<br />

Dies sind die Meldegrenze und die Alarmstufen 1<br />

bis 3. Die Meldegrenze bzw. die Alarmstufen gelten<br />

als erreicht, wenn die Wasserstandshöhen an ausgewählten<br />

Messstellen (Pegeln) bestimmte Grenzwerte<br />

(Richtwasserstände) überschreiten.<br />

Im <strong>Land</strong>kreis <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> sind für diese Aufgabe<br />

der Pegel der Pleiße in Gößnitz und der Pegel<br />

der Sprotte in Großstöbnitz vorgesehen.<br />

Gegenwärtig sind folgende Richtwasserstände gültig:<br />

Richtwasserstände in [cm]<br />

Pleiße<br />

Sprotte<br />

Pegel Gößnitz Pegel Großstöbnitz<br />

Meldegrenze 150 180<br />

Alarmstufe 1 210 220<br />

Alarmstufe 2 270 260<br />

Alarmstufe 3 330 300<br />

Richtwasserstände der Pegel Gößnitz und Großstöbnitz<br />

Die regionale Koordinierungsstelle des Warn- und<br />

Alarmdienstes, Ausgabestelle für Hochwassernachrichten<br />

sowie Ansprechstelle für die Öffentlichkeit ist die<br />

Thüringer <strong>Land</strong>esanstalt für Umwelt und Geologie in<br />

Jena (TLUG) als Hochwasser-Nachrichtenzentrale.<br />

Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der Meldegrenze<br />

oder aufgrund von Wetter- und Unwetterwarnungen<br />

des Deutschen Wetterdienstes wird dort die<br />

Hochwasser-Nachrichtenzentrale gebildet. Diese Nachrichtenzentrale<br />

wertet die Unwetterwarnungen der Wetterdienste<br />

aus. Aus den zu erwartenden Niederschlagsmengen<br />

der Unwetterwarnungen und den in der<br />

TLUG vorliegenden Daten über die Einzugsgebiete<br />

bzw. über die lokalen Besonderheiten der Gewässer<br />

wird deren Abflussgeschehen abgeschätzt. Auf der<br />

Grundlage dieser Abschätzungen des Abflussverhaltens<br />

werden Hochwassermeldungen und -warnungen<br />

abgegeben.<br />

Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />

Alarmstufe 1 wird diese durch den Präsidenten der<br />

TLUG ausgerufen. Die Ausrufung wird an die <strong>Land</strong>ratsämter<br />

und den Rundfunk weitergeleitet. Die <strong>Land</strong>ratsämter<br />

informieren die betroffenen Städte und Gemeinden<br />

des <strong>Land</strong>kreises. Bei Ausrufung der Alarmstufe<br />

1 sind durch die Kommunen Kontrollen an wasserwirtschaftlich<br />

bedeutsamen Anlagen, Brücken, Durchlässen<br />

und sonstigen Gefährdungspunkten durchzuführen.<br />

Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />

Alarmstufe 2 wird diese ebenfalls durch den Präsidenten<br />

der TLUG ausgerufen. Der weitere Informationsweg<br />

ist der gleiche wie für die Alarmstufe 1. Der Unterschied<br />

zur Alarmstufe 1 besteht darin, dass durch die<br />

Kommunen ein ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlich<br />

bedeutsamen Anlagen, Brücken, Durchlässen<br />

und sonstigen Gefährdungspunkten durchzuführen<br />

ist.<br />

Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />

Alarmstufe 3 wird diese durch den Thüringer Minister<br />

für <strong>Land</strong>wirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf Vorschlag<br />

des Präsidenten der TLUG ausgerufen. Der weitere<br />

Informationsweg ist der gleiche wie für die Alarmstufen<br />

1 und 2. Bei Ausrufung der Alarmstufe 3 werden<br />

Hochwasserabwehrmaßnahmen notwendig.<br />

<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 59 von 94

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