Diagramm - Altenburger Land
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Das HQ100 bildet die Grundlage für die Sicherheitsrechnungen<br />
z. B. bei der Planung von Bauwerken.<br />
Die Fußbodenoberkanten der Wohngebäude in der<br />
Simon-Cellarius-Straße Gößnitz wurden z.B. höher<br />
gelegt als der zu erwartende Wasserstand bei einem<br />
HQ100. Trotzdem wurden sie im August 2002<br />
von einem wesentlich schwächeren HQ50 überflutet.<br />
Diese Tatsache kann nur mit einer Veränderung der<br />
Abstromverhältnisse der Pleiße in diesem Bereich<br />
erklärt werden.<br />
Eine Überarbeitung des Hochwasserschutzsystems<br />
in Gößnitz war damit dringend geboten (siehe Punkt<br />
5.6.5).<br />
Unter dem Gliederungspunkt “Meteorologische Entwicklung<br />
der Hochwassersituation” wurde festgestellt,<br />
dass sich unser <strong>Land</strong>kreis und das Einzugsgebiet<br />
der Pleiße glücklicherweise nur am Rand eines<br />
gewaltigen Niederschlagsgebietes befanden.<br />
Dementsprechend höher waren auch die Hochwasserereignisse<br />
in dessen zentraler Region, in dem<br />
z.B. die Einzugsgebiete der Elbe, Freiberger und<br />
Zwickauer Mulde, Weißeritz und Müglitz lagen.<br />
Nach Einschätzung der Bundesanstalt für Gewässerkunde<br />
(BfG) lag die Jährlichkeit des Hochwassers<br />
der Elbe bei Dresden im August 2002 über<br />
200. Die Durchflussmenge der Elbe wurde für<br />
Dresden mit 4680 m³/s angegeben.<br />
5.5.4 Hochwassermeldesystem im Freistaat<br />
Thüringen<br />
Eine wichtige Grundlage für einen effektiven Schutz<br />
vor Wassergefahren stellt ein gut organisiertes Meldesystem<br />
dar. Im Freistaat Thüringen wird die Herausgabe<br />
von Hochwassermeldungen und die dann<br />
notwendigen Handlungen mit der Thüringer Verordnung<br />
zur Errichtung des Warn- und Alarmdienstes<br />
zum Schutz vor Wassergefahren (ThürWAWassVO)<br />
vom 1. April 1997 geregelt.<br />
Die ThürWAWassVO unterscheidet 4 Stufen der<br />
Gefährdung durch Hochwasser führende Gewässer.<br />
Dies sind die Meldegrenze und die Alarmstufen 1<br />
bis 3. Die Meldegrenze bzw. die Alarmstufen gelten<br />
als erreicht, wenn die Wasserstandshöhen an ausgewählten<br />
Messstellen (Pegeln) bestimmte Grenzwerte<br />
(Richtwasserstände) überschreiten.<br />
Im <strong>Land</strong>kreis <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> sind für diese Aufgabe<br />
der Pegel der Pleiße in Gößnitz und der Pegel<br />
der Sprotte in Großstöbnitz vorgesehen.<br />
Gegenwärtig sind folgende Richtwasserstände gültig:<br />
Richtwasserstände in [cm]<br />
Pleiße<br />
Sprotte<br />
Pegel Gößnitz Pegel Großstöbnitz<br />
Meldegrenze 150 180<br />
Alarmstufe 1 210 220<br />
Alarmstufe 2 270 260<br />
Alarmstufe 3 330 300<br />
Richtwasserstände der Pegel Gößnitz und Großstöbnitz<br />
Die regionale Koordinierungsstelle des Warn- und<br />
Alarmdienstes, Ausgabestelle für Hochwassernachrichten<br />
sowie Ansprechstelle für die Öffentlichkeit ist die<br />
Thüringer <strong>Land</strong>esanstalt für Umwelt und Geologie in<br />
Jena (TLUG) als Hochwasser-Nachrichtenzentrale.<br />
Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der Meldegrenze<br />
oder aufgrund von Wetter- und Unwetterwarnungen<br />
des Deutschen Wetterdienstes wird dort die<br />
Hochwasser-Nachrichtenzentrale gebildet. Diese Nachrichtenzentrale<br />
wertet die Unwetterwarnungen der Wetterdienste<br />
aus. Aus den zu erwartenden Niederschlagsmengen<br />
der Unwetterwarnungen und den in der<br />
TLUG vorliegenden Daten über die Einzugsgebiete<br />
bzw. über die lokalen Besonderheiten der Gewässer<br />
wird deren Abflussgeschehen abgeschätzt. Auf der<br />
Grundlage dieser Abschätzungen des Abflussverhaltens<br />
werden Hochwassermeldungen und -warnungen<br />
abgegeben.<br />
Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />
Alarmstufe 1 wird diese durch den Präsidenten der<br />
TLUG ausgerufen. Die Ausrufung wird an die <strong>Land</strong>ratsämter<br />
und den Rundfunk weitergeleitet. Die <strong>Land</strong>ratsämter<br />
informieren die betroffenen Städte und Gemeinden<br />
des <strong>Land</strong>kreises. Bei Ausrufung der Alarmstufe<br />
1 sind durch die Kommunen Kontrollen an wasserwirtschaftlich<br />
bedeutsamen Anlagen, Brücken, Durchlässen<br />
und sonstigen Gefährdungspunkten durchzuführen.<br />
Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />
Alarmstufe 2 wird diese ebenfalls durch den Präsidenten<br />
der TLUG ausgerufen. Der weitere Informationsweg<br />
ist der gleiche wie für die Alarmstufe 1. Der Unterschied<br />
zur Alarmstufe 1 besteht darin, dass durch die<br />
Kommunen ein ständiger Wachdienst an wasserwirtschaftlich<br />
bedeutsamen Anlagen, Brücken, Durchlässen<br />
und sonstigen Gefährdungspunkten durchzuführen<br />
ist.<br />
Bei Überschreitung des Richtwasserstandes der<br />
Alarmstufe 3 wird diese durch den Thüringer Minister<br />
für <strong>Land</strong>wirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf Vorschlag<br />
des Präsidenten der TLUG ausgerufen. Der weitere<br />
Informationsweg ist der gleiche wie für die Alarmstufen<br />
1 und 2. Bei Ausrufung der Alarmstufe 3 werden<br />
Hochwasserabwehrmaßnahmen notwendig.<br />
<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 59 von 94