Diagramm - Altenburger Land
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5.3 Grund- und Trinkwasser<br />
5.3.1 Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung gehört als Daseinsvorsorge<br />
zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Kommunen.<br />
Die Gemeinden müssen im Bereich ihres Hoheitsgebietes<br />
eine ordnungsgemäße Versorgung mit<br />
Trinkwasser sicherstellen. Um dieser Aufgabe gerecht<br />
zu werden, haben sich in unserem <strong>Land</strong>kreis<br />
viele Gemeinden in Zweckverbänden und Eigenbetrieben<br />
organisiert. Lediglich drei Gemeinden führen<br />
die Wasserversorgung in eigener Regie durch.<br />
Im <strong>Land</strong>kreis <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> wurden seit dem<br />
letzten Umweltbericht 1998 durch die Versorgungsunternehmen<br />
mit Förderung des Freistaates Thüringen<br />
erhebliche Investitionen getätigt, um eine<br />
langfristige qualitativ einwandfreie Trinkwasserversorgung<br />
zu garantieren. Dabei spielt auch der Anschluss<br />
an die Fernwasserversorgung Thüringen<br />
eine große Rolle. Teile des Versorgungsgebietes<br />
der EWA, des ZAL, der Stadtwerke Schmölln, der<br />
Gemeindewerke „Oberes Sprottental“ und die Gemeinde<br />
Heukewalde werden mit Fernwasser versorgt.<br />
Wasserwerk Merlach<br />
Beim Neubau des Wasserwerkes Merlach wurde<br />
eine Investition in Höhe von ca. 1,8 Millionen Euro<br />
getätigt, die mit 984.000 Euro vom Freistaat Thüringen<br />
gefördert wurde. Seine offizielle Eröffnung war<br />
am 22. August 2005. Der Zweckverband Wasserversorgung<br />
und Abwasserentsorgung <strong>Altenburger</strong><br />
<strong>Land</strong> (ZAL) ist der Betreiber und derzeit werden ca.<br />
5.450 Einwohner daraus versorgt. Perspektivisch ist<br />
vorgesehen, die Gewerbegebiete Guteborn und<br />
Nitzschka an diese Versorgungsanlage anzubinden.<br />
5.3.2 Organisationsstrukturen der<br />
Wasserwirtschaft im <strong>Land</strong>kreis<br />
� Im <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> existieren zur Wasserversorgung<br />
folgende Organisationsstrukturen:<br />
Die Energie- und Wasserversorgung Altenburg<br />
GmbH (EWA) ist im Bereich Wasserwirtschaft<br />
für das Ver- und Entsorgungsgebiet der Stadt<br />
Altenburg, einschließlich der Ortsteile, zuständig.<br />
� Der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung<br />
<strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> (ZAL) betreibt das<br />
Gebiet Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Fockendorf,<br />
Frohnsdorf, Gerstenberg, Göhren, Gößnitz, Großröda,<br />
Haselbach, Heyersdorf, Jückelberg, Kriebitzsch,<br />
Langenleuba-Niederhain, Lehma, Lödla,<br />
Lucka, Lumpzig, Mehna, Monstab, Naundorf, Nobitz,<br />
Ponitz, Rositz, Saara (nur mit den Ortsteilen<br />
Bornshain, Burkersdorf, Gardschütz, Gleina, Heiligenleichnam,<br />
Kaimnitz, Lehndorf, Löpitz, Mockern,<br />
Saara, Selleris, Taupadel), Starkenberg, Tegkwitz,<br />
Treben, Windischleuba und Ziegelheim.<br />
� Meuselwitz und seine Ortsteile fallen in den Bereich<br />
des Eigenbetriebes „Stadtwerke Schnaudetal“.<br />
� Die Stadtwerke Schmölln GmbH ist für das Ver-<br />
und Entsorgungsgebiet Schmölln und deren Ortsteile<br />
zuständig.<br />
� Zum Eigenbetrieb Gemeindewerke „Oberes Sprottental“<br />
gehören Jonaswalde, Löbichau, Nöbdenitz,<br />
Posterstein, Thonhausen, Vollmershain und Wildenbörten.<br />
� Göllnitz wird vom Eigenbetrieb Göllnitz abgedeckt.<br />
� Der Eigenbetrieb Heukewalde ist für das Gebiet<br />
Heukewalde zuständig.<br />
� Zum Eigenbetrieb Saara gehören Gieba, Goldschau,<br />
Gösdorf, Großmecka, Löhmigen, Maltis,<br />
Podelwitz, Runsdorf, Tautenhain, Zehma, Zürchau,<br />
Zumroda.<br />
� Der Eigenbetrieb Göpfersdorf ist für die Versorgung<br />
der Gemeinde Göpfersdorf zuständig.<br />
5.3.3 Wasserschutzgebiete<br />
Der Schutz des Trinkwassers ist eine der wesentlichsten<br />
Aufgaben des Umweltschutzes. Grundwasser ist<br />
die Basis für unser wichtigstes Lebensmittel, das<br />
Trinkwasser, aber auch Lebensqualität. Aus diesem<br />
Grund sind Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen<br />
vom Grundwasser fernzuhalten. Um dies zu<br />
erreichen, ist die Festsetzung von Wasserschutzgebieten<br />
erforderlich.<br />
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Gefährdungen und<br />
Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Krankheitserreger,<br />
Abwasser, Giftstoffe, Düngemittel, Abrieb von<br />
Straßendecken, Heizöl oder auch Temperaturerhöhungen<br />
durch Kühlwassereinleitung.<br />
Trotz aller technischen oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen<br />
lassen sich Gewässergefährdungen<br />
nicht völlig ausschließen. Wasserschutzgebiete werden<br />
im Interesse des Wohls der Allgemeinheit festgesetzt.<br />
<strong>Land</strong>ratsamt <strong>Altenburger</strong> <strong>Land</strong> Seite 48 von 94