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GESCHÄFTSBERICHT 2009 SCA Hygiene Products SE

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Hinsichtlich der durch die <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> übernommenen gesamtschuldnerischen Haftung<br />

für die aus den Rechtsgeschäften der niederländischen Tochtergesellschaften bestehenden und<br />

zukünftig entstehenden Verbindlichkeiten, sowie der Ausfallbürgschaft für eventuelle Umweltrisiken<br />

gegenüber dem Erwerber des ehemaligen Tissuestandorts in Roanne/Frankreich wird auf die<br />

Ausführungen unter den Haftungsverhältnissen verwiesen.<br />

Bezüge des Aufsichtsrats<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats von <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> erhalten gemäß § 17 der Satzung<br />

außer dem Ersatz der baren Auslagen eine feste Vergütung von jährlich 12.500 EUR, der Vorsitzende<br />

und dessen Stellvertreter das Doppelte. Für zusätzliche Ämter in den Ausschüssen des Aufsichtsrats<br />

wird keine Vergütung gewährt. Die im <strong>SCA</strong>-Konzern beschäftigten Anteilseignervertreter im<br />

Aufsichtsrat haben vor Annahme des Aufsichtsratsmandats auf die satzungsgemäße Vergütung<br />

verzichtet. Ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat von <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> ist mit dem Gehalt gemäß<br />

jeweiligem Dienstvertrag abgegolten. Entsprechend der geltenden Satzungsbestimmung, betrugen die<br />

Bezüge des ersten Aufsichtsrats von <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> für das Geschäftsjahr <strong>2009</strong>,<br />

vorbehaltlich der Billigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das<br />

Geschäftsjahr <strong>2009</strong> beschließt, insgesamt 139 TEUR (2008: 130 TEUR). Vorbehaltlich einer<br />

möglichen Änderung von § 17 Abs. 1 der Satzung durch die ordentliche Hauptversammlung 2010<br />

erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für die Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen ein<br />

Sitzungsgeld von 200 EUR; für die Teilnahme an Ausschusssitzungen wird kein Sitzungsgeld<br />

gewährt.<br />

Vergütung des Vorstands<br />

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands von <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> setzt sich aus einer fixen<br />

Vergütung und einem variablen Vergütungsbestandteil zusammen. Der erfolgsbezogene, variable<br />

Bestandteil beträgt ca. 30% der fest vereinbarten Vergütung. Der variable Anteil besteht<br />

ausschließlich aus einer variablen Jahressondervergütung, die sich im Wesentlichen an den erzielten<br />

Ergebnissen, insbesondere dem Cashflow, und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft orientiert,<br />

wobei die Bemessungskriterien seit Jahren konsistent angewendet werden. Mit den fixen Bezügen ist<br />

auch die Übernahme von Mandaten durch Vorstandsmitglieder bei Konzerngesellschaften und<br />

Verbänden sowie berufsständischen Organisationen abgegolten. Zusätzlich zu den fixen Bezügen<br />

erhalten die Vorstandsmitglieder Sachzuwendungen, die insbesondere in der Überlassung von<br />

Dienstwagen und Versicherungsschutz bestehen. Die auf die Sachzuwendungen entfallenden Steuern<br />

werden von den Vorstandsmitgliedern getragen. Der Personalausschuss hat das Vergütungssystem<br />

und die Gesamtvergütung für die einzelnen Vorstandsmitglieder in seiner Sitzung am 24.02.2010<br />

beraten und dem Aufsichtsrat entsprechende Beschlussvorschläge unterbreitet. Der Aufsichtsrat hat<br />

in seiner Sitzung vom gleichen Tag das Vergütungssystem und die Gesamtvergütung für die<br />

einzelnen Vorstandsmitglieder seinerseits beraten und sich den Vorschlägen des<br />

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