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GESCHÄFTSBERICHT 2009 SCA Hygiene Products SE

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Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft vorgenommen werden darf und wird diese<br />

Zustimmung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erteilt, bestimmt § 308 Abs. 3 AktG,<br />

dass der Vorstand dies dem herrschenden Unternehmen mitzuteilen hat. Wiederholt das<br />

herrschende Unternehmen nach dieser Mitteilung die Weisung, so ist die Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats nach § 308 Abs. 3 Satz 2 AktG nicht mehr erforderlich. Der Aufsichtsrat besteht<br />

aus zwölf Mitgliedern und ist paritätisch besetzt.<br />

Ausschüsse des Aufsichtsrats<br />

Der paritätisch besetzte Aufsichtsrat der <strong>SCA</strong> <strong>Hygiene</strong> <strong>Products</strong> <strong>SE</strong> hat gemäß §107 Abs. 3<br />

AktG einen Prüfungsausschuss und einen Personalausschuss gebildet. Dem<br />

Prüfungsausschuss wurden vom Aufsichtsrat Überwachungsaufgaben aus den<br />

Sachgebieten der Abschlussprüfung (Jahres- und Konzernabschluss sowie Lageberichte)<br />

und der Zwischenberichterstattung übertragen. Der Prüfungsausschuss bereitet die<br />

folgenden Entscheidungen des Aufsichtsrats vor: Auswahl des Abschlussprüfers, Prüfung<br />

der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer,<br />

Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten, Vorbereitung der Feststellung des<br />

Jahresabschlusses und der Billigung des Konzernabschlusses, Prüfung des<br />

Gewinnverwendungsvorschlags. Darüber hinaus wurden dem Prüfungsausschuss<br />

Überwachungsaufgaben zur abschließenden Entscheidung übertragen: Erörterung des<br />

Halbjahresfinanzberichts und der Zwischenmitteilungen. Der Personalausschuss ist<br />

zuständig für die Vorbereitung der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern; er<br />

befasst sich mit allen Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder und macht<br />

Vorschläge an den Aufsichtsrat für die Vergütungsstruktur des Vorstands und die<br />

Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfassung über das<br />

Vergütungssystem für den Vorstand und die Festsetzung der Gesamtvergütung der<br />

einzelnen Vorstandsmitglieder erfolgt durch den gesamten Aufsichtsrat.<br />

Die Erklärung zur Unternehmensführung ist auch unter der Internetadresse<br />

www.sca.com/de/scahygieneproductsse/corporate-governance abrufbar.<br />

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