Azubi-Guide - RENO
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Berufsschule – Zurück auf die Schulbank?<br />
Sollten Sie sich für die kombinierte Form unseres Berufs, Rechtsanwalts-<br />
und Notariatsfachangestellte, entschieden haben, findet<br />
die Ausbildung im Notariat meist in der zweiten Hälfte der Ausbildung<br />
statt. Die meisten Prüfungsordnungen schreiben mindestens<br />
sechs Monate für die Notariatsausbildung vor.<br />
Sie lernen:<br />
f praktisch Urkunden herzustellen,<br />
f mit der Urkundenrolle und anderen Büchern des Notars umzugehen,<br />
f die Abwicklung eines Grundstückkaufvertrags kennen,<br />
f Grundkenntnisse im Bereich des Handelsregisters, sowie<br />
f die elektronische Datenübermittlung anzuwenden (ohne Verwendung<br />
der Signaturkarte des Notars).<br />
Berufsschule – Zurück auf die Schulbank?<br />
Zuallererst<br />
Zunächst müssen Sie sich in der Berufschule anmelden. Dafür sind<br />
Sie selbst verantwortlich. Die Anmeldung in der Berufsschule erfolgt<br />
nicht automatisch durch Abschluss des Ausbildungsvertrags.<br />
Die richtige Berufsschule wird Ihnen das Ausbildungsbüro mitteilen<br />
oder Sie finden Informationen auf den Webseiten der zuständigen<br />
Rechtsanwalts-/Notarkammer (s. S. 77).<br />
Schule geht vor<br />
Auch wenn Sie bereits volljährig sind, im Rahmen der Ausbildung<br />
trifft Sie nochmals eine Schulpflicht. Diese ist in den jeweiligen<br />
Landesschulgesetzen geregelt. Im Rahmen einer dualen Ausbildung<br />
gehört der Berufsschulbesuch während der gesamten Ausbildung<br />
also dazu, um die Ausbildung erfolgreich beenden zu<br />
können. Vom Schulbesuch darf Sie auch Ihr Ausbildungsbetrieb<br />
nicht abhalten - auch wenn Personalmangel vor Ort herrscht, der<br />
Schulbesuch geht vor!