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Azubi-Guide - RENO

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34<br />

System der Sozialversicherung in Deutschland<br />

oder eine Beihilfe zur Berufsausbildung (kurz: BAB) beantragen,<br />

um in den Genuss eines monatlichen Zuschusses für die<br />

Dauer Ihrer Ausbildung zu gelangen.<br />

Hinweis:<br />

Eingehende Informationen erhalten Sie unter www.dasneue-bafoeg.de<br />

bzw. in den Berufsbildungszentren (BIZ) der<br />

Arbeitsagenturen. Für volljährige <strong>Azubi</strong>s kommt zudem die<br />

Gewährung eines sog. Bildungskredits in Betracht (www.bil<br />

dungskredit.de).<br />

System der Sozialversicherung in<br />

Deutschland<br />

Um auch in schwierigen Lebenssituationen wie z.B. Krankheit, Arbeitslosigkeit<br />

oder nach einem Arbeitsunfall finanziell und medizinisch<br />

abgesichert zu sein, sind alle Arbeitnehmer in Deutschland<br />

sozialversichert. Auch Sie als Auszubildende sind eigenständige<br />

Mitglieder und unterstützen die Sozialversicherung mit Ihren Beiträgen.<br />

Beiträge<br />

Während die Beiträge in der Unfallversicherung komplett vom<br />

Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft gezahlt werden, finanzieren<br />

Sie die Beiträge zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung<br />

(gesetzliche Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)<br />

neben Ihrem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur<br />

Hälfte mit. Die Beiträge bemessen sich nach Ihrem Bruttogehalt<br />

und gesetzlich festgelegten Beitragssätzen.<br />

So beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung<br />

derzeit 14,0 % plus 0,9 %, die auf das Mitglied entfallen. Auf die<br />

gesetzliche Arbeitslosenversicherung entfallen 2,8 %, auf die Pflegeversicherung<br />

1,95 %, d.h. 0,975 % für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.<br />

Eine Ausnahme bildet Sachsen: Hier zahlen der Arbeitnehmer<br />

1,475 % und der Arbeitgeber lediglich 0,475 %. Für ganz

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