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Azubi-Guide - RENO

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30<br />

Fakten rund um das Berufsleben<br />

lerdings nur, wenn Sie weiterhin Jugendlicher i.S.d. Gesetzes<br />

sind, also noch keine 18 Jahre alt sind.<br />

f Urlaub: Auch hier ist zwischen Jugendlichen und Volljährigen<br />

zu unterscheiden. Der gesetzliche Urlaubsanspruch für Volljährige<br />

richtet sich nach dem BUrlG und beträgt 24 Werktage pro<br />

Kalenderjahr. Bei Jugendlichen kommt es wiederum auf das<br />

Alter an (§ 19 JArbSchG).<br />

• Unter 16 Jahre: 30 Werktage, unter 17 Jahre: 27 Werktage<br />

und unter 18 Jahre: 25 Werktage. Der Urlaub ist in den Berufsschulferien<br />

zu genehmigen.<br />

• Da das gesetzliche Urlaubsjahr immer das Kalenderjahr ist,<br />

die Ausbildung aber fast immer in der Mitte eines Jahres<br />

beginnt, müssen die Urlaubstage anteilig berechnet werden.<br />

Es ergibt sich ein Anspruch auf Teilurlaub, der mithilfe<br />

der folgenden Formel berechnet werden kann:

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