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Azubi-Guide - RENO

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Beispielsrechnung:<br />

Fakten rund um das Berufsleben<br />

Anzahl der Urlaubstage x Anzahl Monate, die gearbeitet wurde<br />

12<br />

Bruchteile von Urlaubstagen, die mind. einen halben Tag ergeben,<br />

sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2<br />

BUrlG).<br />

Beispiel: Arbeitsende zum 30.06., gesetzlicher Urlaubsanspruch:<br />

27 Tage, ergibt einen anteiligen Urlaubsanspruch:<br />

27 x 6<br />

12<br />

= 13,5 = im Ergebnis aufgerundet auf 14 Tage<br />

f Kündigung: Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis<br />

von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund<br />

ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der<br />

<strong>Azubi</strong> kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen<br />

(§ 22 BBiG).<br />

Hinweis:<br />

Ein Kündigung vonseiten des Arbeitgebers ist also nach Ende<br />

der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund möglich. Dafür<br />

müssen folgende – strenge - Voraussetzungen erfüllt sein:<br />

Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem kündigenden<br />

Ausbilder unter Berücksichtigung der Umstände des<br />

Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile<br />

die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zu<br />

seinem vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann. Der<br />

Wunsch nach einem Wechsel des Ausbildungsbüros ist kein<br />

wichtiger Grund!<br />

f Schwangerschaft: Für Auszubildende gilt das MuSchG, genau<br />

wie das BEEG. Eine schwangere Auszubildende darf während<br />

der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt des Kindes<br />

nicht gekündigt werden. Sind häufige Fehlzeiten zu befürchten,<br />

kann die Auszubildende bei der Aufsichtsstelle einen<br />

Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird<br />

31

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