Azubi-Guide - RENO
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Beispielsrechnung:<br />
Fakten rund um das Berufsleben<br />
Anzahl der Urlaubstage x Anzahl Monate, die gearbeitet wurde<br />
12<br />
Bruchteile von Urlaubstagen, die mind. einen halben Tag ergeben,<br />
sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2<br />
BUrlG).<br />
Beispiel: Arbeitsende zum 30.06., gesetzlicher Urlaubsanspruch:<br />
27 Tage, ergibt einen anteiligen Urlaubsanspruch:<br />
27 x 6<br />
12<br />
= 13,5 = im Ergebnis aufgerundet auf 14 Tage<br />
f Kündigung: Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis<br />
von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund<br />
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Der<br />
<strong>Azubi</strong> kann mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen<br />
(§ 22 BBiG).<br />
Hinweis:<br />
Ein Kündigung vonseiten des Arbeitgebers ist also nach Ende<br />
der Probezeit nur noch aus wichtigem Grund möglich. Dafür<br />
müssen folgende – strenge - Voraussetzungen erfüllt sein:<br />
Es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem kündigenden<br />
Ausbilder unter Berücksichtigung der Umstände des<br />
Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile<br />
die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses bis zu<br />
seinem vereinbarten Ende nicht zugemutet werden kann. Der<br />
Wunsch nach einem Wechsel des Ausbildungsbüros ist kein<br />
wichtiger Grund!<br />
f Schwangerschaft: Für Auszubildende gilt das MuSchG, genau<br />
wie das BEEG. Eine schwangere Auszubildende darf während<br />
der Schwangerschaft und 4 Monate nach der Geburt des Kindes<br />
nicht gekündigt werden. Sind häufige Fehlzeiten zu befürchten,<br />
kann die Auszubildende bei der Aufsichtsstelle einen<br />
Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen. Wird<br />
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