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VERANSTALTUNGEN - heller & partner

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die zukunft<br />

der PriVat- Pri<br />

koPieVergütungen<br />

zwei JAhre ist die „novellierung des urheberrechtsgesetzes“,<br />

der sogenAnnte „Korb 2“ der urheberrechtsreForm,<br />

schon beschlossene sAche. nun Folgte die einigung<br />

zwischen computerherstellern und den<br />

verwertungsgesellschAFten bei pcs.<br />

TExT: mp<br />

Lange verhandelten die in der ZPÜ zusammengeschlossenen<br />

Verwertungsgesellschaften mit<br />

dem „Bundesverband Informationswirtschaft,<br />

Telekommunikation und neue Medien e.V.“ (BIT-<br />

KOM) und zuletzt mit dem „Bundesverband Computerhersteller<br />

e.V.“ (BCH) über die angemessene<br />

Vergütung für private Vervielfältigungen, die mit<br />

PCs vorgenommen werden. Grundlage der Diskussionen:<br />

Der Gesetzgeber hat die gesetzlich<br />

festgelegten Tarifsätze aufgehoben und den Verwertungsgesellschaften<br />

und den Verbänden der<br />

Hersteller und Importeure im „Korb 2“ mit auf<br />

den Weg gegeben, sich künftig über die Vergütungen<br />

für die private Vervielfältigung zu einigen.<br />

Es handelt sich um die erste Einigung dieser Art<br />

seit dem zweiten Korb. Zusätzlich zu der Einigung<br />

bezüglich PCs für die Gegenwart seit Korb 2 wurde<br />

auch eine Vereinbarung über die PC-Vergütungen<br />

für die Jahre 2002 bis 2007 getroffen. Zuvor hatten<br />

die Unternehmen und Verbände die Position vertreten,<br />

dass für diesen Zeitraum für PCs nichts gezahlt<br />

werden müsste.<br />

Mit anderen Worten: Die finanzielle Gegenleistung,<br />

die für die Erstellung von Privatkopien<br />

mit dem PC pauschal an die in der ZPÜ zusammengeschlossenen<br />

Verwertungsgesellschaften gezahlt<br />

werden muss, um die damit eingenommenen<br />

Gelder dann an die Urheber und Leistungsschutzberechtigten<br />

von Musik, Texten, Bildern oder Film-<br />

werken weiterzugeben, ist für die Vergangenheit<br />

und dieses Jahr einvernehmlich geregelt. Für 2011<br />

stehen neue Verhandlungen an.<br />

„Diese Einigung ist ein Durchbruch bei der<br />

Regelung der Vergütungen nach neuem Recht. Wir<br />

hoffen, auf dem Verhandlungswege auch für andere<br />

Produkte, mit denen private Vervielfältigungen<br />

vorgenommen werden, entsprechende<br />

Lösungen zu erzielen. Wir sind jedenfalls verhandlungsbereit“,<br />

so die ZPÜ nach erzielter Einigung<br />

mit dem BCH.<br />

Für den Bereich Leermedien und Verbraucherelektronik<br />

kann bislang kein entsprechender<br />

Verhandlungserfolg verkündet werden. Derzeit<br />

befinden sich die Verhandlungs<strong>partner</strong> bei der<br />

Schiedsstelle. Die ZPÜ hat nun aufgrund von<br />

Studien, die im Auftrag der Schiedsstelle unternommen<br />

wurden, nach den gesetzlichen Vor-<br />

gaben Tarife insbesondere für CD- und DVD-<br />

Rohlinge aufgestellt.<br />

Die „gute alte Leerkassette“ macht nur noch<br />

einen geringfügigen Teil des ZPÜ-Spektrums aus.<br />

Die Konsumenten von heute nutzen digitale Medien<br />

wie USB-Sticks, CD-Rohlinge und andere multimediale<br />

Möglichkeiten, um Musik, Filme, Texte und<br />

Bilder zu speichern und für ihre privaten Zwecke<br />

zu kopieren. Und daran orientieren sich auch<br />

die neuen ZPÜ-Tarife für all diese sogenannten<br />

Speichermedien und Vervielfältigungsgeräte.<br />

die neuen tAriFe im überblicK:<br />

was ist die zPü?<br />

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) wurde 1963 gegründet und<br />

ist damit die älteste und aus wirtschaftlicher Sicht bedeutendste Form der<br />

Zusammenarbeit der deutschen Verwertungsgesellschaften.<br />

Die ZPÜ hat die Aufgabe, die Vergütungsansprüche gegenüber Geräteherstellern,<br />

-importeuren sowie gegenüber Leermedienherstellern und -importeuren geltend<br />

zu machen und das Vergütungsaufkommen an ihre Gesellschafter zu verteilen.<br />

diese gesellschafter der zPü sind:<br />

GEMA<br />

GÜFA (Gesellschaft zur<br />

Übernahme und Wahrung von<br />

Filmaufführungsrechten mbH)<br />

GVL (Gesellschaft zur<br />

Verwertung von<br />

Leistungsschutzrechten mbH)<br />

GWFF (Gesellschaft zur<br />

Wahrnehmung von Film- und<br />

Fernsehrechten mbH)<br />

„korB 2“ und zPü:<br />

noVellierung des<br />

urheBerrechtsgesetzes<br />

VFF (Verwertungsgesellschaft<br />

der Film und Fernsehproduzenten)<br />

VG Bild-Kunst<br />

VGF (Verwertungsgesellschaft<br />

für Nutzungsrechte an<br />

Filmwerken mbH)<br />

VG Wort<br />

Unter Korb 2 versteht sich, wie der Name schon sagt, ein<br />

Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der<br />

Informationsgesellschaft, das vor zweieinhalb Jahren vom<br />

Bundestag verabschiedet wurde.<br />

Es sollte das Urheberrecht insbesondere an den<br />

Stellen weiterentwickeln, die im Rahmen<br />

des „Korb 1“ zurückgestellt worden waren. Zu<br />

den wichtigsten Inhalten des „Korb 2“ gehört<br />

die Anpassung des pauschalen Vergütungssystems<br />

an die technischen Entwicklungen und<br />

die flexiblere Gestaltung im Hinblick auf die<br />

neuen Vervielfältigungstechniken. Anders<br />

gesagt: Die „Leerkassetten“ (Audio-Leerkassette,<br />

VHS) und der Kassetten- und Video-<br />

Rekorder, die der Gesetzgeber 1985 im Blick<br />

hatte, als die Höhe der Vergütungen für die<br />

private Vervielfältigung festgesetzt wurden, sind<br />

in den vergangenen Jahren fast ausschließlich durch<br />

digitale Speichermedien und Vervielfältigungsgeräte<br />

ersetzt worden.<br />

intErn<br />

Computer-Vergütung<br />

Pcs:<br />

Im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 beträgt<br />

die Vergütung für PCs mit eingebautem Brenner auf der<br />

Grundlage eines Gesamtvertrages EUR 13,65, für PCs<br />

ohne Brenner EUR 12,15, jeweils zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Für Unternehmen, die den Verträgen nicht beitreten<br />

(werden), veröffentlichen die Verwertungsgesellschaften<br />

Tarife, die um 25 % über diesen Vergütungssätzen liegen.<br />

Gleichzeitig haben sich die Parteien in einem Vergleich<br />

über eine Vergütung für PCs für den Zeitraum vom<br />

01.01.2002 bis 31.12.2007 geeinigt.<br />

die zPü macht Vergütungen<br />

insBesondere für die<br />

folgenden Produkte geltend:<br />

PCs<br />

Brenner (CD-Brenner, DVD-Brenner)<br />

Video-Rekorder, Festplatten-Rekorder,<br />

DVD-Rekorder<br />

CD-Rekorder, Kassetten-Rekorder<br />

MP3-Player<br />

Multimedia-Handys<br />

Unbespielte Tonträger (analog/digital),<br />

unbespielte Bildtonträger/DVD-Rohlinge<br />

(analog/digital), Data CD-R/-RW<br />

USB-Sticks, Speicherkarten, externe<br />

Festplatten und Festplatten zum Einbau<br />

26 virtuos Ausgabe März 2010<br />

virtuos Ausgabe März 2010<br />

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