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1 sport von a – z - ZHS

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Teilnahmeberechtigung am Münchner Hochschul<strong>sport</strong><br />

Kategorie 1<br />

Studierende folgender staatlicher Institutionen<br />

● Akademie der bildenden Künste München<br />

● Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und<br />

Rechtspflege in Bayern<br />

● Fachhochschule Landshut<br />

● Fachhochschule München<br />

● Fachhochschule Weihenstephan<br />

● Hochschule für Musik München<br />

● Hochschule für Fernsehen und Film München<br />

● Ludwig-Maximilians-Universität München<br />

einschließlich angeschlossene Staatliche<br />

Berufsfachschulen<br />

● Technische Universität München<br />

einschließlich angeschlossene Staatliche<br />

Berufsfachschulen<br />

Kategorie 2<br />

Beschäftigte der in Kategorie 1 genannter staatlicher<br />

Hochschulen<br />

Kategorie 3<br />

Studierende folgender nichtstaatlicher Hochschulen<br />

bzw. staatlich anerkannter Hochschulen:<br />

● Carl-Duisberg-Centrum München<br />

● Fachhochschule für Ökonomie und Management<br />

München<br />

● Hochschule für Philosophie München<br />

● Hochschule für Politik München<br />

● Katholische Stiftungsfachhochschule<br />

München<br />

● Katholische Universität Eichstätt, Abteilung München<br />

● Munich Business School<br />

Studierende einer Hochschule außerhalb des Aufgabenbereichs<br />

des Zentralen Hochschul<strong>sport</strong>s, sofern<br />

der Hauptwohnsitz in München oder ein studienbedingter<br />

Aufenthalt in München nachgewiesen werden kann.<br />

Teilnehmer an Deutschkursen für Ausländer an der<br />

TUM/LMU als Vorbereitung zum Studium<br />

Kategorie 4<br />

Beschäftigte der in Kategorie 3 genannten Hochschulen<br />

und hauptamtlich Beschäftigte <strong>von</strong> Behörden bzw.<br />

Einrichtungen, die unmittelbar mit dem Hochschulwesen<br />

befasst sind:<br />

● Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kunst<br />

● Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und<br />

Kultus<br />

● Bayerische Akademie der Wissenschaften<br />

● Deutsches Herzzentrum München<br />

● Studentenwerk München<br />

● Universitätsbauämter<br />

● Universitätskliniken<br />

Kategorie 5<br />

Mitglieder des „Vereins zur Förderung des Zentralen<br />

Hochschul<strong>sport</strong>s an den Hochschulen in München,<br />

Freising und Landshut e.V.“<br />

Ehegatten / Lebenspartner (gleicher Wohnsitz) und Kinder (bei Kindergeldberechtigung) <strong>von</strong><br />

Studierenden und Beschäftigten der Kategorie 1 bis 4 sind ebenfalls teilnahmeberechtigt:<br />

Ehegatte / Lebenspartner zahlen die für Bedienstete geltenden Entgelte (s.S. 5).<br />

Kinder bis 13 Jahre: keine Marke H erforderlich; Marke S 15,<strong>–</strong> EUR<br />

Kinder ab 14 Jahre: Marke H 7,50 EUR; Marke S 15,<strong>–</strong> EUR<br />

Bitte beachten:<br />

Nutzung der Hochschul<strong>sport</strong>anlagen und Teilnahme am Hochschul<strong>sport</strong>betrieb bei Kindern:<br />

Bis 13 Jahre: nur in Begleitung eines Elternteils; Teilnahme am Kursbetrieb nicht möglich<br />

Ab 14 Jahre: selbstständige Teilnahme am Kursbetrieb <strong>–</strong> nach Rücksprache mit dem zuständigen<br />

Sachgebietsleiter <strong>–</strong> möglich.<br />

Hochschul<strong>sport</strong> Freising und Landshut<br />

Der Zentrale Hochschul<strong>sport</strong> München führt sowohl für alle Freisinger Hochschulen (TU Weihenstephan<br />

und FH Weihenstephan) als auch für die Fachhochschule Landshut jeweils ein eigenes Hochschul<strong>sport</strong>programm<br />

durch. Alle Details wie Sportveranstaltungen, Veranstaltungszeitraum, Einschreibevorgänge<br />

etc. sind den eigenen Programmausgaben für Freising und Landshut zu entnehmen! Darüber hinaus sind<br />

alle Freisinger und Landshuter Hochschulangehörigen auch an den Münchener Veranstaltungen teilnahmeberechtigt!<br />

Rücktritt<br />

Rücktritte sind schriftlich mitzuteilen (mail: zhs-h@zv.tum.de oder per Post). Für Rücktritte wird eine<br />

Verwaltungsgebühr erhoben. Erfolgt der Rücktritt allerdings nicht mindestens 1 Monat vor Kursbeginn<br />

und spätestens bis Semesterende ist keine Rückzahlung des Kursentgeltes mehr möglich.<br />

SOMMER 2006 ZENTRALER HOCHSCHULSPORT 73

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