GUV-I 8566 - Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von ...
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Ein Gebäude kann nur dann optimal<br />
geplant <strong>und</strong> gestaltet werden,<br />
wenn das Tätigkeitsprofil der Beschäftigten<br />
möglichst detailliert bekannt ist<br />
<strong>und</strong> unter Berücksichtigung möglicher<br />
Änderungen in die Planung einbezogen<br />
wird.<br />
Dies ist ein günstiger Zeitpunkt, um<br />
bestehende Arbeitsabläufe <strong>und</strong> -verfahren<br />
unter ergonomischen <strong>und</strong><br />
funktionellen Gesichtspunkten zu<br />
beurteilen <strong>und</strong> ggf. zu ändern (siehe<br />
auch Seite 78).<br />
Die folgenden Ausführungen<br />
basieren auf dem Regelwerk der<br />
Unfallversicherungsträger, der Arbeitsstättenverordnung<br />
nebst Richtlinien<br />
<strong>und</strong> den einschlägigen Normen.<br />
Bauordnungsrechtliche Bestimmungen<br />
der Länder <strong>und</strong> Sondervorschriften,<br />
auch im Hinblick auf behindertengerechte<br />
<strong>Gestaltung</strong>, (z.B. DIN<br />
18 024) sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />
Raumabmessungen<br />
3 Planung des Gebäudes<br />
Am Bildschirmarbeitsplatz muss<br />
ausreichender Raum für wechselnde<br />
Arbeitshaltungen <strong>und</strong> -bewegungen<br />
vorhanden sein [2], um Unfallgefahren<br />
<strong>und</strong> Zwangshaltungen zu vermeiden<br />
<strong>und</strong> ein effizientes Arbeiten zu<br />
ermöglichen.<br />
Dazu müssen schon bei der Gebäudeplanung<br />
neben den Flächen <strong>und</strong><br />
Höhen in den folgenden Unterkapiteln<br />
insbesondere die Größe der<br />
Arbeitsoberfläche (Seite 38) <strong>und</strong> die<br />
Anordnung der Arbeitsmittel (Seite<br />
63ff.) berücksichtigt werden.<br />
Eine gute Übersicht für den Planer<br />
enthält DIN EN ISO 9241 Teil 6: Leitsätze<br />
für die Arbeitsumgebung.<br />
Detaillierte Anforderungen an die<br />
Auslegung <strong>von</strong> Flächen in Büroräumen<br />
beschreibt DIN 4543 Teil 1.<br />
Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze<br />
in Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsgebäuden<br />
sind in DIN 16 555 beschrieben.<br />
Gesamtfläche<br />
je Arbeitsplatz<br />
An Bildschirmarbeitsplätzen soll die<br />
Fläche je Arbeitsplatz einschließlich<br />
allgemein üblicher Möblierung <strong>und</strong><br />
anteiliger Verkehrsflächen im Raum<br />
im Mittel nicht weniger als 8 bis 10 m2 ,<br />
in Großraumbüros angesichts des<br />
höheren Verkehrsflächenbedarfs <strong>und</strong><br />
der größeren Störeinwirkungen im<br />
Mittel nicht weniger als 12 bis 15 m2 betragen [10].<br />
Auf Gr<strong>und</strong> der an Bildschirmarbeitsplätzen<br />
auftretenden erhöhten<br />
Wärmebelastung <strong>und</strong> zur Verminderung<br />
<strong>von</strong> Störeinflüssen sollen die<br />
angegebenen oberen Werte nicht<br />
unterschritten werden [9].<br />
Diese starren Flächenangaben werden<br />
den unterschiedlichen funktionellen<br />
Anforderungen an die Bildschirmarbeit<br />
oft nicht gerecht, können<br />
jedoch als Planungsrichtwerte verwendet<br />
werden.<br />
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