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GUV-I 8566 - Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von ...

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Ein Gebäude kann nur dann optimal<br />

geplant <strong>und</strong> gestaltet werden,<br />

wenn das Tätigkeitsprofil der Beschäftigten<br />

möglichst detailliert bekannt ist<br />

<strong>und</strong> unter Berücksichtigung möglicher<br />

Änderungen in die Planung einbezogen<br />

wird.<br />

Dies ist ein günstiger Zeitpunkt, um<br />

bestehende Arbeitsabläufe <strong>und</strong> -verfahren<br />

unter ergonomischen <strong>und</strong><br />

funktionellen Gesichtspunkten zu<br />

beurteilen <strong>und</strong> ggf. zu ändern (siehe<br />

auch Seite 78).<br />

Die folgenden Ausführungen<br />

basieren auf dem Regelwerk der<br />

Unfallversicherungsträger, der Arbeitsstättenverordnung<br />

nebst Richtlinien<br />

<strong>und</strong> den einschlägigen Normen.<br />

Bauordnungsrechtliche Bestimmungen<br />

der Länder <strong>und</strong> Sondervorschriften,<br />

auch im Hinblick auf behindertengerechte<br />

<strong>Gestaltung</strong>, (z.B. DIN<br />

18 024) sind zusätzlich zu berücksichtigen.<br />

Raumabmessungen<br />

3 Planung des Gebäudes<br />

Am Bildschirmarbeitsplatz muss<br />

ausreichender Raum für wechselnde<br />

Arbeitshaltungen <strong>und</strong> -bewegungen<br />

vorhanden sein [2], um Unfallgefahren<br />

<strong>und</strong> Zwangshaltungen zu vermeiden<br />

<strong>und</strong> ein effizientes Arbeiten zu<br />

ermöglichen.<br />

Dazu müssen schon bei der Gebäudeplanung<br />

neben den Flächen <strong>und</strong><br />

Höhen in den folgenden Unterkapiteln<br />

insbesondere die Größe der<br />

Arbeitsoberfläche (Seite 38) <strong>und</strong> die<br />

Anordnung der Arbeitsmittel (Seite<br />

63ff.) berücksichtigt werden.<br />

Eine gute Übersicht für den Planer<br />

enthält DIN EN ISO 9241 Teil 6: Leitsätze<br />

für die Arbeitsumgebung.<br />

Detaillierte Anforderungen an die<br />

Auslegung <strong>von</strong> Flächen in Büroräumen<br />

beschreibt DIN 4543 Teil 1.<br />

Flächen für Kommunikationsarbeitsplätze<br />

in Büro- <strong>und</strong> Verwaltungsgebäuden<br />

sind in DIN 16 555 beschrieben.<br />

Gesamtfläche<br />

je Arbeitsplatz<br />

An Bildschirmarbeitsplätzen soll die<br />

Fläche je Arbeitsplatz einschließlich<br />

allgemein üblicher Möblierung <strong>und</strong><br />

anteiliger Verkehrsflächen im Raum<br />

im Mittel nicht weniger als 8 bis 10 m2 ,<br />

in Großraumbüros angesichts des<br />

höheren Verkehrsflächenbedarfs <strong>und</strong><br />

der größeren Störeinwirkungen im<br />

Mittel nicht weniger als 12 bis 15 m2 betragen [10].<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der an Bildschirmarbeitsplätzen<br />

auftretenden erhöhten<br />

Wärmebelastung <strong>und</strong> zur Verminderung<br />

<strong>von</strong> Störeinflüssen sollen die<br />

angegebenen oberen Werte nicht<br />

unterschritten werden [9].<br />

Diese starren Flächenangaben werden<br />

den unterschiedlichen funktionellen<br />

Anforderungen an die Bildschirmarbeit<br />

oft nicht gerecht, können<br />

jedoch als Planungsrichtwerte verwendet<br />

werden.<br />

17<br />

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