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GUV-I 8566 - Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von ...

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Beleuchtungsanlage<br />

Einwandfreie Lichtverhältnisse dienen<br />

in erster Linie der Vermeidung<br />

<strong>von</strong> Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />

durch visuelle Belastungen <strong>und</strong> deren<br />

Folgen.<br />

Die Güte des vorhanden Lichtes<br />

hat Einfluss auf Sehleistung <strong>und</strong><br />

Wachzustand der Beschäftigten <strong>und</strong><br />

somit auf Arbeitsleistung, Arbeitssicherheit<br />

<strong>und</strong> Wohlbefinden.<br />

Die Beleuchtung muss daher der<br />

Art der Sehaufgabe entsprechen <strong>und</strong><br />

an das Sehvermögen der Benutzer<br />

angepasst sein. Ein angemessener<br />

Kontrast zwischen Bildschirm <strong>und</strong><br />

Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten.<br />

Durch die Auslegung <strong>und</strong> Anordnung<br />

der Beleuchtung müssen störende<br />

Blendwirkungen, Reflexionen<br />

oder Spiegelungen auf dem Bildschirm<br />

<strong>und</strong> den sonstigen Arbeitsmitteln<br />

vermieden werden [2].<br />

Gerätesicherheit<br />

Ob Leuchten mindestens gemäß<br />

den einschlägigen sicherheitstechnischen<br />

Regeln (DIN EN 60 598) konzipiert<br />

wurden, muss beim Hersteller<br />

oder Händler erfragt oder seinen<br />

Unterlagen entnommen werden.<br />

Empfehlenswert ist, entsprechende<br />

Kennzeichen zu beachten <strong>und</strong> die<br />

zugehörigen Zertifikate zu verlangen<br />

<strong>und</strong> zu prüfen.<br />

Konformitätserklärung<br />

<strong>und</strong><br />

Konformitätszeichen<br />

Leuchten fallen unter den Geltungsbereich<br />

der Niederspannungsrichtlinie.<br />

Diese wurde durch die erste<br />

Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz<br />

(1. GSGV) in deutsches Recht<br />

umgesetzt <strong>und</strong> gilt für sämtliche<br />

Sicherheitsaspekte <strong>von</strong> Leuchten.<br />

Die Konformität eines Produktes<br />

mit europäischen Richtlinien erklärt<br />

der Hersteller oder Importeur selbst.<br />

Seit dem 1. Januar 1995 muss dies<br />

gemäß der Niederspannungsrichtlinie<br />

durch das „CE-Zeichen“ kenntlich<br />

gemacht werden.<br />

Produkte ohne CE-Zeichen durften<br />

noch bis zum 31.12.1996 in Verkehr<br />

gebracht werden.<br />

GS/VDE-<br />

Prüfzertifikate<br />

<strong>und</strong> Zeichen<br />

geprüfte<br />

Sicherheit<br />

Ist auf einer Leuchte ein GS-Zeichen<br />

vorhanden, wurde sie <strong>von</strong> einer<br />

zugelassenen Prüfstelle nach dem<br />

Gerätesicherheitsgesetz geprüft <strong>und</strong><br />

darüber ein Prüfzertifikat erstellt, das<br />

auch über die berücksichtigten technischen<br />

Regeln informiert.<br />

Bei elektrotechnischen Produkten<br />

ist das Prüfzeichen der VDE-Prüfstelle<br />

weit verbreitet.<br />

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