GUV-I 8566 - Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von ...
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Beleuchtungsanlage<br />
Einwandfreie Lichtverhältnisse dienen<br />
in erster Linie der Vermeidung<br />
<strong>von</strong> Unfall- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsgefahren<br />
durch visuelle Belastungen <strong>und</strong> deren<br />
Folgen.<br />
Die Güte des vorhanden Lichtes<br />
hat Einfluss auf Sehleistung <strong>und</strong><br />
Wachzustand der Beschäftigten <strong>und</strong><br />
somit auf Arbeitsleistung, Arbeitssicherheit<br />
<strong>und</strong> Wohlbefinden.<br />
Die Beleuchtung muss daher der<br />
Art der Sehaufgabe entsprechen <strong>und</strong><br />
an das Sehvermögen der Benutzer<br />
angepasst sein. Ein angemessener<br />
Kontrast zwischen Bildschirm <strong>und</strong><br />
Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten.<br />
Durch die Auslegung <strong>und</strong> Anordnung<br />
der Beleuchtung müssen störende<br />
Blendwirkungen, Reflexionen<br />
oder Spiegelungen auf dem Bildschirm<br />
<strong>und</strong> den sonstigen Arbeitsmitteln<br />
vermieden werden [2].<br />
Gerätesicherheit<br />
Ob Leuchten mindestens gemäß<br />
den einschlägigen sicherheitstechnischen<br />
Regeln (DIN EN 60 598) konzipiert<br />
wurden, muss beim Hersteller<br />
oder Händler erfragt oder seinen<br />
Unterlagen entnommen werden.<br />
Empfehlenswert ist, entsprechende<br />
Kennzeichen zu beachten <strong>und</strong> die<br />
zugehörigen Zertifikate zu verlangen<br />
<strong>und</strong> zu prüfen.<br />
Konformitätserklärung<br />
<strong>und</strong><br />
Konformitätszeichen<br />
Leuchten fallen unter den Geltungsbereich<br />
der Niederspannungsrichtlinie.<br />
Diese wurde durch die erste<br />
Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz<br />
(1. GSGV) in deutsches Recht<br />
umgesetzt <strong>und</strong> gilt für sämtliche<br />
Sicherheitsaspekte <strong>von</strong> Leuchten.<br />
Die Konformität eines Produktes<br />
mit europäischen Richtlinien erklärt<br />
der Hersteller oder Importeur selbst.<br />
Seit dem 1. Januar 1995 muss dies<br />
gemäß der Niederspannungsrichtlinie<br />
durch das „CE-Zeichen“ kenntlich<br />
gemacht werden.<br />
Produkte ohne CE-Zeichen durften<br />
noch bis zum 31.12.1996 in Verkehr<br />
gebracht werden.<br />
GS/VDE-<br />
Prüfzertifikate<br />
<strong>und</strong> Zeichen<br />
geprüfte<br />
Sicherheit<br />
Ist auf einer Leuchte ein GS-Zeichen<br />
vorhanden, wurde sie <strong>von</strong> einer<br />
zugelassenen Prüfstelle nach dem<br />
Gerätesicherheitsgesetz geprüft <strong>und</strong><br />
darüber ein Prüfzertifikat erstellt, das<br />
auch über die berücksichtigten technischen<br />
Regeln informiert.<br />
Bei elektrotechnischen Produkten<br />
ist das Prüfzeichen der VDE-Prüfstelle<br />
weit verbreitet.<br />
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