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März 2010 (PDF) - an.schläge

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eingetragene partnerschaft<br />

Das Stadthaus nur für Ehepaare<br />

Seit 1. J<strong>an</strong>uar hat Österreich endlich die Eingetragene Partnerschaft. Mit allen Mitteln soll dabei jedoch die heilige<br />

Institution der Ehe geschützt werden. Dass diese ohnehin niem<strong>an</strong>d mehr will, f<strong>an</strong>d Andrea Heinz heraus.<br />

1 Lambda Nachrichten, 6/2009,<br />

Nr. 132, Jg. 31.<br />

08 <strong>an</strong>.<strong>schläge</strong> märz <strong>2010</strong><br />

„Es gibt nur wenige Themen,<br />

die so diskutiert wurden wie<br />

die einfache Frage, ob m<strong>an</strong> zwei<br />

Menschen, die l<strong>an</strong>gfristig und<br />

dauerhaft fürein<strong>an</strong>der da sein<br />

und gegenseitig Ver<strong>an</strong>twortung übernehmen<br />

wollen, auch eine rechtliche<br />

Absicherung geben soll. Genau dies be<strong>an</strong>tworten<br />

wir mit dem heutigen Gesetzesbeschluss<br />

mit einem klaren Ja.“<br />

Stolz präsentierte ÖVP-Justizsprecher<br />

Heribert Donnerbauer mit diesen Worten<br />

das im Dezember des Vorjahres beschlossene<br />

Gesetz zur Eingetragenen<br />

Partnerschaft (EP).<br />

Kaum vorstellbar, staunt Christi<strong>an</strong><br />

Högl, Obm<strong>an</strong>n der Homosexuellen-Initiative<br />

(HOSI) Wien, in den „Lambda-<br />

Nachrichten“ – immerhin habe m<strong>an</strong> eine<br />

rechte Mehrheit im Parlament. 1 Bereits<br />

seit knapp 22 Jahren ist die EP ein<br />

erklärtes Ziel der HOSI. Vorbild war, wie<br />

so oft, Sk<strong>an</strong>dinavien: Als erstes L<strong>an</strong>d der<br />

Welt stellte Schweden 1988 gleichgeschlechtliche<br />

Lebensgemeinschaften<br />

den heterosexuellen rechtlich gleich,<br />

Dänemark zog ein Jahr später mit der<br />

EP nach.<br />

„Aufenthaltspartnerschaft“. 2003 r<strong>an</strong>g<br />

Österreich sich durch, auch gleichgeschlechtlichen<br />

Lebensgemeinschaften<br />

die gleichen Rechte wie heterosexuellen<br />

zuzugestehen – allerdings musste<br />

hier der Europäische Gerichtshof für<br />

Menschenrechte ein wenig nachhelfen.<br />

Mit dem am 1. J<strong>an</strong>uar <strong>2010</strong> in Kraft getretenen<br />

Gesetz zur Eingetragenen<br />

Partnerschaft haben Lesben und<br />

Schwule nun zu einem großen Teil dieselben<br />

Rechte und Pflichten wie Ehepartner.<br />

Sie sind ein<strong>an</strong>der zu „gemeinsamem<br />

Wohnen“, einer „Vertrauensbeziehung“<br />

sowie zu „<strong>an</strong>ständiger Begeg-<br />

Foto: Eva Trimmel<br />

nung und Beist<strong>an</strong>d“ verpflichtet. Als<br />

„nächste Angehörige“ können sie zum<br />

Beispiel im Kr<strong>an</strong>kenhaus direkt über<br />

den Zust<strong>an</strong>d ihres/r PartnerIn informiert<br />

werden. Bei der Pflegefreistellung,<br />

steuer-, wohn- und erbrechtlichen<br />

Vorteilen sowie Ansprüchen auf Hinterbliebenenpension<br />

sind sie der Ehe<br />

gleichgestellt, ebenso vor Gericht.<br />

Schließlich – in diesen unseren Zeiten<br />

gar nicht unwichtig – gibt es nun neben<br />

der „Aufenthaltsehe“ auch die<br />

„Aufenthaltspartnerschaft“. „Auch<br />

wenn das Fremdenrecht insgesamt als<br />

rassistisch, nationalistisch und menschenfeindlich<br />

einzustufen ist, haben<br />

einige Menschen durch die EP zumindest<br />

eine Ch<strong>an</strong>ce, l<strong>an</strong>gfristig bei ihren<br />

österreichischen PartnerInnen zu leben<br />

– sollten sie die Antragstellung bei<br />

Rückkehr in ihr Heimatl<strong>an</strong>d überleben“,<br />

„loben“ Christine Klapeer und Karin

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