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Mit <br />

Anzeige<br />

Buchhaltung für Arbeitsuchende<br />

Die SABEL-Akademie bietet schon<br />

seit vielen Jahren qualifizierte Buchhaltungskurse<br />

für Arbeitsuchende<br />

an. Diese Buchhaltungskurse<br />

18 Januar 2013<br />

Bildung und Beruf<br />

können sowohl<br />

durch die<br />

Arbeits agentur<br />

(für Alg 1 Empfänger)<br />

als auch<br />

durch die Argen<br />

(Alg 2 / Hartz 4<br />

Empfänger) zu<br />

100% gefördert<br />

werden.<br />

<strong>Das</strong> heißt, es<br />

entstehen für die<br />

Arbeitsuchenden<br />

keine Lehrgangsgebühren.<br />

Dieser 5­ bzw.<br />

6­monatige<br />

Lehrgang zur<br />

„Buchhaltungskraft“<br />

enthält<br />

die Module „Finanzbuchhaltung mit<br />

Lexware und Datev“ sowie „Lohn­<br />

und Gehaltsbuchhaltung mit Datev<br />

und SAP“. Nach dem Unterricht<br />

endet der Kurs mit einem ein­ bzw.<br />

zweimonatigen Praktikum in einem<br />

Unternehmen, damit die Lehrgangsteilnehmer<br />

ihr theoretisches Wissen<br />

in der Praxis anwenden können.<br />

Der Lehrgang „Buchhaltungskraft“<br />

ist für Kaufleute mit Berufsabschluss<br />

sowie für Teilnehmer ohne kaufmännischen<br />

Berufsabschluss, jedoch mit<br />

kaufmännischen Vorkenntnissen<br />

sowie Wiedereinsteiger/innen in den<br />

Beruf gedacht.<br />

Der Unterricht bei der Sabel Akademie<br />

erfolgt durch qualifizierte<br />

Fachdozenten und nicht durch sogenannte<br />

PC­Selbstlernprogramme.<br />

<strong>Das</strong> heißt, während der gesamten<br />

Lehrgangsdauer steht immer ein erfahrener<br />

Fachdozent für Fragen der<br />

Teilnehmer zur Verfügung.<br />

Chance für Arbeitsuchende<br />

Kaufmännische Lehrgänge:<br />

100%ige Kostenübernahme der<br />

Lehrgangsgebühren durch die<br />

Arbeitsagentur oder Arge möglich.<br />

Buchhaltungskraft<br />

Finanzbuchhaltung<br />

Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />

mit Datev + SAP<br />

Sabel Akademie Nürnberg<br />

(nur 2 Minuten vom Hauptbahnhof Nbg.)<br />

Telefon (0911) 23071-30<br />

Weitere Informationen zu diesem<br />

Kurs erhalten Interessenten von der<br />

Nürnberger SABEL-Akademie per<br />

E­Mail akademie@sabel.de oder telefonisch<br />

unter (0911) 2 30 71­30.<br />

Mangelnde gesundheitliche Eignung kann Ausbildungsvertrag ungültig machen<br />

Kein unbedingtes Recht auf Ausbildung<br />

(pp).- Der Anspruch auf bestimmte<br />

Ausbildungsverträge ist kein allgemeiner<br />

Rechtstitel – je nach<br />

individueller Eignung kann der<br />

betreffende Vertrag auch verweigert<br />

werden. Dies geht soweit, dass es<br />

bei genereller Nichteignung eines<br />

Interessenten für diesen auch nahezu<br />

unmöglich werden kann, den<br />

angestrebten Beruf zu ergreifen. So<br />

entschied das Landesarbeitsgericht<br />

(LAG) Hamm jüngst, dass Ausbildung<br />

vom Nachweis der gesundheitlichen<br />

Eignung abhängig gemacht<br />

werden darf.<br />

Dem Auszubildenden ist demzufolge<br />

ein Ausbildungsvertrag zuzumuten,<br />

der die gesundheitliche Eignung des<br />

Seit über 20 Jahren kennen Sie uns als führendes Service-Unternehmen im Bürotechnik- und Bürobedarfssektor im Nürnberger<br />

Land. Als unsere Hauptaufgabe sehen wir die Installation und Wartung von Multi funktionssystemen sowie den Vertrieb von Bürobedarf,<br />

EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterial. Aufgrund der guten Auftragslage benötigen wir noch qualifizierte Mitarbeiter.<br />

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Voll-/Teilzeit<br />

Allroundkräfte im kaufmännischen<br />

Bereich (w/m)<br />

Ihre Aufgaben:<br />

• Betreuung unserer Kunden am Tel. sowie im Ladengeschäft<br />

• Bestellwesen, Wareneingangskontrolle<br />

• Fakturierung über Warenwirtschaftssystem<br />

• Erstellung von Angeboten, Reparaturaufträgen und Lieferscheinen<br />

per EDV<br />

• Allgemeine Sekretariatsaufgaben<br />

Unsere Anforderungen:<br />

• Abgeschlossene Berufsausbildung (im kaufm. Bereich wäre<br />

von Vorteil)<br />

• Freundliche Betreuung und Beratung unserer Kunden<br />

• Selbstständiges Arbeiten<br />

• Kreativität<br />

• Branchenkenntnisse im Bereich Bürobedarf/Büromaschinen<br />

wären von Vorteil<br />

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Voll-/Teilzeit<br />

zuverlässige<br />

technische Mitarbeiter (w/m)<br />

Ihre Aufgaben:<br />

• Demontage und Reinigung von Multifunktionssystemen<br />

• Überholung der Toshiba-Systeme und Baugruppen für den<br />

Vertrieb und langfristig auch die Reparatur<br />

• Unterstützung zur Auslieferung von Toshiba-Multifunktionssystemen<br />

bei unseren Kunden<br />

• Zusätzlich nach Bedarf die Auslieferung von Bürobedarf und<br />

Verbrauchsmaterial<br />

Unsere Anforderungen:<br />

• Wir erwarten flexibel einsetzbaren, kräftigen, zuverlässigen<br />

und ordentlichen Mitarbeiter<br />

• Führerschein Klasse 3B<br />

Senden Sie Ihre Bewerbung gerne per E-Mail an<br />

info@jpbc.de<br />

Rückersdorfer Straße 41<br />

90552 Röthenbach<br />

info@jpbc.de<br />

Tel. (09 11) 50 69 79-0<br />

Fax (09 11) 50 69 79-89<br />

Auszubildenden für den Beruf zur<br />

Bedingung macht.<br />

Im konkreten Fall hatte die Klägerin<br />

mit der beklagten Krankenpflegeschule<br />

einen Ausbildungsvertrag zur<br />

Krankenpflegerin abgeschlossen.<br />

Der Ausbildungsvertrag stand unter<br />

dem Vorbehalt, dass „die Einstellungsuntersuchung<br />

ergibt, dass die<br />

Krankenpflegeschülerin für die vorgesehene<br />

Tätigkeit gesundheitlich<br />

geeignet ist ...“ Die arbeitsmedizinische<br />

Untersuchung jedoch ergab,<br />

dass gegen die Einstellung der<br />

Klägerin medizinische Bedenken bestehen.<br />

Darauf teilte die Schule der<br />

Bewerberin mit, dass es zu keinem<br />

Ausbildungsverhältnis kommen könne<br />

­ wogegen sich diese gerichtlich<br />

wehrte. Sie unterlag hierbei jedoch<br />

sowohl vor dem Arbeits- als auch<br />

vor dem Landesarbeitsgericht.<br />

Die Hammer Richter schrieben in<br />

ihrer Begründung, dass zwischen<br />

den Parteien kein Ausbildungsvertrag<br />

zustande gekommen sei. Dieser<br />

nämlich hätte unter dem generellen<br />

Vorbehalt gestanden, dass die Klägerin<br />

ihre gesundheitliche Eignung<br />

für den Beruf nachweise – wobei<br />

es sich um eine zulässige aufschiebende<br />

Bedingung handele.<br />

Gerade das hier berührte Feld Gesundheit<br />

sei in diesem Punkt von<br />

unmittelbarer Bedeutung.<br />

Christoph Pauselius<br />

Quelle: press-partners

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