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Mit <br />
Anzeige<br />
Buchhaltung für Arbeitsuchende<br />
Die SABEL-Akademie bietet schon<br />
seit vielen Jahren qualifizierte Buchhaltungskurse<br />
für Arbeitsuchende<br />
an. Diese Buchhaltungskurse<br />
18 Januar 2013<br />
Bildung und Beruf<br />
können sowohl<br />
durch die<br />
Arbeits agentur<br />
(für Alg 1 Empfänger)<br />
als auch<br />
durch die Argen<br />
(Alg 2 / Hartz 4<br />
Empfänger) zu<br />
100% gefördert<br />
werden.<br />
<strong>Das</strong> heißt, es<br />
entstehen für die<br />
Arbeitsuchenden<br />
keine Lehrgangsgebühren.<br />
Dieser 5 bzw.<br />
6monatige<br />
Lehrgang zur<br />
„Buchhaltungskraft“<br />
enthält<br />
die Module „Finanzbuchhaltung mit<br />
Lexware und Datev“ sowie „Lohn<br />
und Gehaltsbuchhaltung mit Datev<br />
und SAP“. Nach dem Unterricht<br />
endet der Kurs mit einem ein bzw.<br />
zweimonatigen Praktikum in einem<br />
Unternehmen, damit die Lehrgangsteilnehmer<br />
ihr theoretisches Wissen<br />
in der Praxis anwenden können.<br />
Der Lehrgang „Buchhaltungskraft“<br />
ist für Kaufleute mit Berufsabschluss<br />
sowie für Teilnehmer ohne kaufmännischen<br />
Berufsabschluss, jedoch mit<br />
kaufmännischen Vorkenntnissen<br />
sowie Wiedereinsteiger/innen in den<br />
Beruf gedacht.<br />
Der Unterricht bei der Sabel Akademie<br />
erfolgt durch qualifizierte<br />
Fachdozenten und nicht durch sogenannte<br />
PCSelbstlernprogramme.<br />
<strong>Das</strong> heißt, während der gesamten<br />
Lehrgangsdauer steht immer ein erfahrener<br />
Fachdozent für Fragen der<br />
Teilnehmer zur Verfügung.<br />
Chance für Arbeitsuchende<br />
Kaufmännische Lehrgänge:<br />
100%ige Kostenübernahme der<br />
Lehrgangsgebühren durch die<br />
Arbeitsagentur oder Arge möglich.<br />
Buchhaltungskraft<br />
Finanzbuchhaltung<br />
Lohn- und Gehaltsbuchhaltung<br />
mit Datev + SAP<br />
Sabel Akademie Nürnberg<br />
(nur 2 Minuten vom Hauptbahnhof Nbg.)<br />
Telefon (0911) 23071-30<br />
Weitere Informationen zu diesem<br />
Kurs erhalten Interessenten von der<br />
Nürnberger SABEL-Akademie per<br />
EMail akademie@sabel.de oder telefonisch<br />
unter (0911) 2 30 7130.<br />
Mangelnde gesundheitliche Eignung kann Ausbildungsvertrag ungültig machen<br />
Kein unbedingtes Recht auf Ausbildung<br />
(pp).- Der Anspruch auf bestimmte<br />
Ausbildungsverträge ist kein allgemeiner<br />
Rechtstitel – je nach<br />
individueller Eignung kann der<br />
betreffende Vertrag auch verweigert<br />
werden. Dies geht soweit, dass es<br />
bei genereller Nichteignung eines<br />
Interessenten für diesen auch nahezu<br />
unmöglich werden kann, den<br />
angestrebten Beruf zu ergreifen. So<br />
entschied das Landesarbeitsgericht<br />
(LAG) Hamm jüngst, dass Ausbildung<br />
vom Nachweis der gesundheitlichen<br />
Eignung abhängig gemacht<br />
werden darf.<br />
Dem Auszubildenden ist demzufolge<br />
ein Ausbildungsvertrag zuzumuten,<br />
der die gesundheitliche Eignung des<br />
Seit über 20 Jahren kennen Sie uns als führendes Service-Unternehmen im Bürotechnik- und Bürobedarfssektor im Nürnberger<br />
Land. Als unsere Hauptaufgabe sehen wir die Installation und Wartung von Multi funktionssystemen sowie den Vertrieb von Bürobedarf,<br />
EDV-Zubehör und Verbrauchsmaterial. Aufgrund der guten Auftragslage benötigen wir noch qualifizierte Mitarbeiter.<br />
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Voll-/Teilzeit<br />
Allroundkräfte im kaufmännischen<br />
Bereich (w/m)<br />
Ihre Aufgaben:<br />
• Betreuung unserer Kunden am Tel. sowie im Ladengeschäft<br />
• Bestellwesen, Wareneingangskontrolle<br />
• Fakturierung über Warenwirtschaftssystem<br />
• Erstellung von Angeboten, Reparaturaufträgen und Lieferscheinen<br />
per EDV<br />
• Allgemeine Sekretariatsaufgaben<br />
Unsere Anforderungen:<br />
• Abgeschlossene Berufsausbildung (im kaufm. Bereich wäre<br />
von Vorteil)<br />
• Freundliche Betreuung und Beratung unserer Kunden<br />
• Selbstständiges Arbeiten<br />
• Kreativität<br />
• Branchenkenntnisse im Bereich Bürobedarf/Büromaschinen<br />
wären von Vorteil<br />
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir in Voll-/Teilzeit<br />
zuverlässige<br />
technische Mitarbeiter (w/m)<br />
Ihre Aufgaben:<br />
• Demontage und Reinigung von Multifunktionssystemen<br />
• Überholung der Toshiba-Systeme und Baugruppen für den<br />
Vertrieb und langfristig auch die Reparatur<br />
• Unterstützung zur Auslieferung von Toshiba-Multifunktionssystemen<br />
bei unseren Kunden<br />
• Zusätzlich nach Bedarf die Auslieferung von Bürobedarf und<br />
Verbrauchsmaterial<br />
Unsere Anforderungen:<br />
• Wir erwarten flexibel einsetzbaren, kräftigen, zuverlässigen<br />
und ordentlichen Mitarbeiter<br />
• Führerschein Klasse 3B<br />
Senden Sie Ihre Bewerbung gerne per E-Mail an<br />
info@jpbc.de<br />
Rückersdorfer Straße 41<br />
90552 Röthenbach<br />
info@jpbc.de<br />
Tel. (09 11) 50 69 79-0<br />
Fax (09 11) 50 69 79-89<br />
Auszubildenden für den Beruf zur<br />
Bedingung macht.<br />
Im konkreten Fall hatte die Klägerin<br />
mit der beklagten Krankenpflegeschule<br />
einen Ausbildungsvertrag zur<br />
Krankenpflegerin abgeschlossen.<br />
Der Ausbildungsvertrag stand unter<br />
dem Vorbehalt, dass „die Einstellungsuntersuchung<br />
ergibt, dass die<br />
Krankenpflegeschülerin für die vorgesehene<br />
Tätigkeit gesundheitlich<br />
geeignet ist ...“ Die arbeitsmedizinische<br />
Untersuchung jedoch ergab,<br />
dass gegen die Einstellung der<br />
Klägerin medizinische Bedenken bestehen.<br />
Darauf teilte die Schule der<br />
Bewerberin mit, dass es zu keinem<br />
Ausbildungsverhältnis kommen könne<br />
wogegen sich diese gerichtlich<br />
wehrte. Sie unterlag hierbei jedoch<br />
sowohl vor dem Arbeits- als auch<br />
vor dem Landesarbeitsgericht.<br />
Die Hammer Richter schrieben in<br />
ihrer Begründung, dass zwischen<br />
den Parteien kein Ausbildungsvertrag<br />
zustande gekommen sei. Dieser<br />
nämlich hätte unter dem generellen<br />
Vorbehalt gestanden, dass die Klägerin<br />
ihre gesundheitliche Eignung<br />
für den Beruf nachweise – wobei<br />
es sich um eine zulässige aufschiebende<br />
Bedingung handele.<br />
Gerade das hier berührte Feld Gesundheit<br />
sei in diesem Punkt von<br />
unmittelbarer Bedeutung.<br />
Christoph Pauselius<br />
Quelle: press-partners