17.10.2012 Aufrufe

Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 59a BRAO - Berufliche <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

(1) Rechtsanwälte dürfen sich <strong>mit</strong> Mitgliedern<br />

einer Rechtsanwaltskammer und der<br />

Patentanwaltskammer <strong>mit</strong> Steuerberatern,<br />

Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern<br />

und vereidigten Buchprüfern in einer<br />

Sozietät zur gemeinschaftlichen Berufs-<br />

ausübung im Rahmen der eigenen<br />

beruflichen Befugnisse verbinden.<br />

22.05.2009 11

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!