Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...
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Fazit für die <strong>interprofessionelle</strong> GbR<br />
• Keine stille Beteiligung<br />
• Keine personelle Verflechtung<br />
• Keine Konzernverflechtung<br />
• Haftungsrechtlich unbefriedigende Lage<br />
• Einziger Vorteil: Keine Mehrheitserfordernisse zu<br />
Gunsten eines Berufes<br />
Lösung für gewünschte Verbindungen:<br />
– Leitung der „verbundenen“ Anwaltssozietät<br />
durch Doppelbänder/Gesellschafter der WP-<br />
GmbH<br />
22.05.2009 26