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Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

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Fazit für die <strong>interprofessionelle</strong> GbR<br />

• Keine stille Beteiligung<br />

• Keine personelle Verflechtung<br />

• Keine Konzernverflechtung<br />

• Haftungsrechtlich unbefriedigende Lage<br />

• Einziger Vorteil: Keine Mehrheitserfordernisse zu<br />

Gunsten eines Berufes<br />

Lösung für gewünschte Verbindungen:<br />

– Leitung der „verbundenen“ Anwaltssozietät<br />

durch Doppelbänder/Gesellschafter der WP-<br />

GmbH<br />

22.05.2009 26

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