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Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

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Reformüberlegungen in Dänemark<br />

• Dänemark seit 1991 Vorreiter in der Entwicklung des<br />

anwaltlichen Gesellschaftsrechts<br />

• Seit 2008 wird Nicht-Anwälten eine Beteiligung <strong>von</strong> bis zu<br />

10 % (Kapitalanteile und Stimmrechte) erlaubt.<br />

• Pflicht zur aktiven Mitarbeit<br />

• Prüfung im anwaltlichen Berufsrecht<br />

• keine gleichberechtigte Partnerschaft<br />

• Öffnung für Berufe <strong>mit</strong> „dienender“ Funktion bei<br />

gleichzeitiger Sicherung der Dominanz der<br />

anwaltlichen Berufausübung<br />

22.05.2009 48

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