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Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

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<strong>Die</strong> Beteiligung <strong>von</strong> Kapitalgesellschaften an anderen<br />

Berufsausübungsgesellschaften (Beratungs-Konzern)<br />

• WPO Beteiligung zulässig an Sozietät<br />

und Kapitalgesellschaft<br />

§§ 44b WPO; 28 Abs. 4 WPO<br />

• StBerG Beteiligung an anerkannten<br />

Steuerberatungsgesellschaften<br />

seit 24.6.2000 zulässig,<br />

§ 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG<br />

• BRAO Beteiligung unzulässig<br />

§§ 59a, 59c Abs. 2 BRAO<br />

22.05.2009 22

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