Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...
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<strong>Die</strong> Beteiligung <strong>von</strong> Kapitalgesellschaften an anderen<br />
Berufsausübungsgesellschaften (Beratungs-Konzern)<br />
• WPO Beteiligung zulässig an Sozietät<br />
und Kapitalgesellschaft<br />
§§ 44b WPO; 28 Abs. 4 WPO<br />
• StBerG Beteiligung an anerkannten<br />
Steuerberatungsgesellschaften<br />
seit 24.6.2000 zulässig,<br />
§ 50a Abs. 1 Nr. 1 StBerG<br />
• BRAO Beteiligung unzulässig<br />
§§ 59a, 59c Abs. 2 BRAO<br />
22.05.2009 22