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Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

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– Prävarikation<br />

Franchisesysteme<br />

• Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen innerhalb<br />

des Franchiseverbunds?<br />

• Loyalitätspflicht gegenüber dem Mandanten genießt Vorrang<br />

vor der Vertragspflicht gegenüber dem Franchisegeber<br />

– Gewinnbeteiligungsverbot<br />

• Anforderungen <strong>von</strong> § 27 BORA:<br />

• Dritte (außer Berufsträger) dürfen weder un<strong>mit</strong>telbar noch<br />

<strong>mit</strong>telbar am Erfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit des RA<br />

beteiligt werden.<br />

• „Gebühr“ wäre allerdings unbedenklich, § 27 S. 2 BORA<br />

22.05.2009 45

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