Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...
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– Prävarikation<br />
Franchisesysteme<br />
• Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen innerhalb<br />
des Franchiseverbunds?<br />
• Loyalitätspflicht gegenüber dem Mandanten genießt Vorrang<br />
vor der Vertragspflicht gegenüber dem Franchisegeber<br />
– Gewinnbeteiligungsverbot<br />
• Anforderungen <strong>von</strong> § 27 BORA:<br />
• Dritte (außer Berufsträger) dürfen weder un<strong>mit</strong>telbar noch<br />
<strong>mit</strong>telbar am Erfolg der wirtschaftlichen Tätigkeit des RA<br />
beteiligt werden.<br />
• „Gebühr“ wäre allerdings unbedenklich, § 27 S. 2 BORA<br />
22.05.2009 45