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Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...

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Reformvorschlag Teil 2<br />

Reine Kapitalbeteiligung<br />

• Gebot der aktiven Mitarbeit als Grundsatz unverzichtbar<br />

• Ausnahmen vernünftig bei ehemals aktiven<br />

Gesellschaftern, Witwen und Kindern jeweils für<br />

eine Übergangszeit<br />

• Minderheitsbeteiligungen <strong>von</strong> anderen<br />

Anwaltsgesellschaften zur Erleichterung <strong>von</strong><br />

Netzwerken denkbar<br />

22.05.2009 52

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