Die interprofessionelle Zusammenarbeit von Rechtsanwälten mit ...
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Reformvorschlag Teil 2<br />
Reine Kapitalbeteiligung<br />
• Gebot der aktiven Mitarbeit als Grundsatz unverzichtbar<br />
• Ausnahmen vernünftig bei ehemals aktiven<br />
Gesellschaftern, Witwen und Kindern jeweils für<br />
eine Übergangszeit<br />
• Minderheitsbeteiligungen <strong>von</strong> anderen<br />
Anwaltsgesellschaften zur Erleichterung <strong>von</strong><br />
Netzwerken denkbar<br />
22.05.2009 52