steuern_recht_aktuell_Ausgabe6_2012gs_November2012 - PwC ...
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<strong>steuern</strong>+<strong>recht</strong> <strong>aktuell</strong> – Ausgabe 6, November 2012 3<br />
29. November 2012, Hannover, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Fuhrberger Straße 5, 30625<br />
Hannover<br />
3. Dezember 2012, Frankfurt am Main, Schirn Kunsthalle Frankfurt, Römerberg,<br />
60311 Frankfurt am Main<br />
3. Dezember 2012, Köln, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln<br />
4. Dezember 2012, Freiburg im Breisgau, <strong>PwC</strong> Niederlassung, Bismarckallee 17,<br />
79098 Freiburg im Breisgau<br />
4. Dezember 2012, München, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636<br />
München<br />
4. Dezember 2012, Stuttgart, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart<br />
5. Dezember 2012, Bielefeld, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Kreuzstraße 35, 33602 Bielefeld<br />
5. Dezember 2012, Berlin, <strong>PwC</strong> Niederlassung, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin<br />
5. Dezember 2012, Rostock, Pentahotel Rostock, Schwaansche Straße, 618055 Rostock<br />
Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen:<br />
Sebastian J. Werner Tel.: +49 69 9585-2127 Mail: event_services@de.pwc.com<br />
Lesen Sie hierzu auch<br />
Steuer<strong>recht</strong> im Wandel: Steueränderungen 2012/2013<br />
Auch das Jahr 2012 wird wieder von wichtigen Änderungen im Steuer<strong>recht</strong> geprägt sein.<br />
Im Zentrum stehen dabei die noch zu erwartenden Steueränderungen durch das<br />
Jahressteuergesetz 2013 und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der<br />
Unternehmensbesteuerung sowie des steuerlichen Reisekosten<strong>recht</strong>s. Daneben sind<br />
wichtige Neuregelungen für Steuerpflichtige bereits seit Anfang des Jahres 2012 zu<br />
beachten. Der <strong>aktuell</strong>e Beitrag gibt Ihnen unter http://blogs.pwc.de/<strong>steuern</strong>-und<strong>recht</strong>/2012/11/12/steuer<strong>recht</strong>-im-wandel-steueranderungen-20122013/<br />
– ohne<br />
Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über wesentliche Steueränderungen.<br />
Geschäftsveräußerung auch bei Vermietung des<br />
Betriebsgrundstücks möglich<br />
Die Finanzverwaltung hat sich dem höchstrichterlichen Verdikt zur<br />
umsatzsteuerbefreiten Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz fehlender Veräußerung<br />
des Geschäftsgrundstücks angeschlossen. Voraussetzung: Die dauerhafte Fortführung<br />
des Unternehmens ist möglich.<br />
Unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2011 (C-<br />
444/10, Schriever) hatte der Bundesfinanzhof in der Übereignung des Warenbestands<br />
und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsunternehmens unter gleichzeitiger<br />
Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit (…) eine nicht<br />
umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung gesehen, sofern der Erwerber mit den<br />
übertragenen Sachen eine wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann (BFH-<br />
Urteil vom 18. Januar 2012, XI R 27/08).<br />
Das Bundesfinanzministerium hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass<br />
entsprechend den richterlichen Vorgaben angepasst und auch eine Vermietung bzw.<br />
Verpachtung auf unbestimmte Zeit und auch bei kurzfristiger Kündbarkeit zugelassen.<br />
Diese Grundsätze – so die ministeriale Verlautbarung – sind auf alle offenen Fälle<br />
anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2013 ausgeführte Umsätze wird es – besonders im<br />
Hinblick auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers – nicht beanstandet, wenn<br />
die beteiligten Unternehmer bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen im<br />
Rahmen unbefristeter Miet- oder Pachtverträge einvernehmlich davon ausgehen, dass<br />
die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung nicht vorliegen.