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steuern_recht_aktuell_Ausgabe6_2012gs_November2012 - PwC ...

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<strong>steuern</strong>+<strong>recht</strong> <strong>aktuell</strong> – Ausgabe 6, November 2012 3<br />

29. November 2012, Hannover, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Fuhrberger Straße 5, 30625<br />

Hannover<br />

3. Dezember 2012, Frankfurt am Main, Schirn Kunsthalle Frankfurt, Römerberg,<br />

60311 Frankfurt am Main<br />

3. Dezember 2012, Köln, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Konrad-Adenauer-Ufer 11, 50668 Köln<br />

4. Dezember 2012, Freiburg im Breisgau, <strong>PwC</strong> Niederlassung, Bismarckallee 17,<br />

79098 Freiburg im Breisgau<br />

4. Dezember 2012, München, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636<br />

München<br />

4. Dezember 2012, Stuttgart, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart<br />

5. Dezember 2012, Bielefeld, <strong>PwC</strong>-Niederlassung, Kreuzstraße 35, 33602 Bielefeld<br />

5. Dezember 2012, Berlin, <strong>PwC</strong> Niederlassung, Potsdamer Platz 11, 10785 Berlin<br />

5. Dezember 2012, Rostock, Pentahotel Rostock, Schwaansche Straße, 618055 Rostock<br />

Ihr Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen:<br />

Sebastian J. Werner Tel.: +49 69 9585-2127 Mail: event_services@de.pwc.com<br />

Lesen Sie hierzu auch<br />

Steuer<strong>recht</strong> im Wandel: Steueränderungen 2012/2013<br />

Auch das Jahr 2012 wird wieder von wichtigen Änderungen im Steuer<strong>recht</strong> geprägt sein.<br />

Im Zentrum stehen dabei die noch zu erwartenden Steueränderungen durch das<br />

Jahressteuergesetz 2013 und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der<br />

Unternehmensbesteuerung sowie des steuerlichen Reisekosten<strong>recht</strong>s. Daneben sind<br />

wichtige Neuregelungen für Steuerpflichtige bereits seit Anfang des Jahres 2012 zu<br />

beachten. Der <strong>aktuell</strong>e Beitrag gibt Ihnen unter http://blogs.pwc.de/<strong>steuern</strong>-und<strong>recht</strong>/2012/11/12/steuer<strong>recht</strong>-im-wandel-steueranderungen-20122013/<br />

– ohne<br />

Anspruch auf Vollständigkeit – einen Überblick über wesentliche Steueränderungen.<br />

Geschäftsveräußerung auch bei Vermietung des<br />

Betriebsgrundstücks möglich<br />

Die Finanzverwaltung hat sich dem höchstrichterlichen Verdikt zur<br />

umsatzsteuerbefreiten Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz fehlender Veräußerung<br />

des Geschäftsgrundstücks angeschlossen. Voraussetzung: Die dauerhafte Fortführung<br />

des Unternehmens ist möglich.<br />

Unter Hinweis auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. November 2011 (C-<br />

444/10, Schriever) hatte der Bundesfinanzhof in der Übereignung des Warenbestands<br />

und der Geschäftsausstattung eines Einzelhandelsunternehmens unter gleichzeitiger<br />

Vermietung des Ladenlokals an den Erwerber auf unbestimmte Zeit (…) eine nicht<br />

umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung gesehen, sofern der Erwerber mit den<br />

übertragenen Sachen eine wirtschaftliche Tätigkeit dauerhaft fortführen kann (BFH-<br />

Urteil vom 18. Januar 2012, XI R 27/08).<br />

Das Bundesfinanzministerium hat nun den Umsatzsteuer-Anwendungserlass<br />

entsprechend den richterlichen Vorgaben angepasst und auch eine Vermietung bzw.<br />

Verpachtung auf unbestimmte Zeit und auch bei kurzfristiger Kündbarkeit zugelassen.<br />

Diese Grundsätze – so die ministeriale Verlautbarung – sind auf alle offenen Fälle<br />

anzuwenden. Für vor dem 1. Januar 2013 ausgeführte Umsätze wird es – besonders im<br />

Hinblick auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers – nicht beanstandet, wenn<br />

die beteiligten Unternehmer bei der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen im<br />

Rahmen unbefristeter Miet- oder Pachtverträge einvernehmlich davon ausgehen, dass<br />

die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung nicht vorliegen.

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