Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel
Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel
Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Haushaltssatzung der Stadt <strong>Kassel</strong> für das Jahr 2007<br />
Aufgrund der §§ 114a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom<br />
07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I<br />
S. 229) hat die Stadtverordnetenversammlung am folgende Haushaltssatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird<br />
im Ergebnishaushalt<br />
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 572.996.125 EUR<br />
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 599.627.112 EUR<br />
mit einem Fehlbedarf von 26.630.987 EUR,<br />
im Finanzhaushalt<br />
mit dem Gesamtbetrag der<br />
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 540.982.385 EUR,<br />
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 550.047.389 EUR,<br />
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 33.047.390 EUR,<br />
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 72.220.620 EUR,<br />
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 72.994.720 EUR,<br />
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 64.309.540 EUR,<br />
mit einem Zahlungsmittelbedarf von 39.553.054 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 2<br />
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2007 zur Finanzierung von<br />
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird<br />
auf 42.994.720 EUR<br />
festgesetzt.<br />
§ 3<br />
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von<br />
Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird<br />
auf 26.680.860 EUR<br />
festgesetzt.<br />
-29-