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Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel

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7.2 Haushaltsjahr 2006<br />

7.2.1 Veranschlagung<br />

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt <strong>Kassel</strong> hat am 20.02.2006 die Haushaltssatzung für<br />

den Haushalt <strong>des</strong> Jahres 2005 beschlossen. Dieser weist einen jahresbezogenen Fehlbedarf im<br />

Ergebnisplan von rd.15,4 Mio. € und einen Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt von rd. 25,9<br />

Mio. € aus.<br />

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung<br />

erfolgte unter Auflagen am 01.06.2006.<br />

Während sich die Stadt bei der Bewirtschaftung der Haushaltsmittel etwa auf dem Niveau <strong>des</strong> Vorjahres<br />

bewegt und das Gewerbesteueraufkommen sich sehr positiv entwickelt, steigt der Gemeindeanteil<br />

an der Einkommensteuer nur geringfügig und bleibt anhaltend schwach.<br />

Die Entwicklung der städtischen Finanzen steht auch 2006 weiterhin im Zeichen von Hartz IV (Zusammenlegung<br />

der Arbeitslosen- und Sozialhilfe). In diesem Zusammenhang sei an dieser Stelle<br />

auf die bereits gemachten Ausführungen unter Punkt 2.3.3 „Aufwendungen im Bereich der Sozialen<br />

Sicherung“ verwiesen.<br />

Anlass zur Sorge bereitet der anhaltende Anstieg der Fallzahlen im Bereich der Jugendhilfe. Hier<br />

ist mit erheblich zunehmenden Belastungen zu rechnen.<br />

7.2.2 Rechnungsergebnis<br />

Da das Haushaltsjahr 2006 noch nicht abgeschlossen ist, liegt kein Rechnungsergebnis vor. Mit<br />

Vorlage <strong>des</strong> Rechnungsergebnisses wird dann zeitgleich die Schlussbilanz 2006 sowie die Eröffnungsbilanz<br />

2007 vorgelegt.<br />

7.2.3 Kassenlage<br />

Die Höhe der Kassenkredite, die in 2006 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch<br />

genommen werden durften, betrug nach der Haushaltssatzung 600,0 Mio. €.<br />

Der Höchststand der bisher im Laufe <strong>des</strong> Jahres 2006 aufgenommenen äußeren Kassenkredite<br />

betrug am 28.02.2006 403,76 Mio. €.<br />

8 Schlussbemerkung<br />

Gemäß § 92 Abs. 4 Hessischer Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem<br />

Haushalt 2007 gleichzeitig ein Haushaltssicherungskonzept zu verabschieden. Dieses beinhaltet<br />

eine Vielzahl an umfangreichen und tiefgreifenden Konsolidierungsmaßnahmen, die einer weiterer<br />

Verschlechterung der städtischen Finanzsituation entgegen wirken sollen. Aufgrund der bestehenden<br />

Abhängigkeit der Kommunen von bun<strong>des</strong>- und lan<strong>des</strong>rechtlichen Entscheidungen ist jedoch<br />

eine dauerhafte Haushaltskonsolidierung der Stadt <strong>Kassel</strong> auch in Zukunft nicht allein aus eigener<br />

Kraft möglich.<br />

Weiterhin müssen positive Effekte aus der vom Land zu betreibenden Reform <strong>des</strong> Kommunalen<br />

Finanzausgleichs ausgehen. In Verbindung mit Hilfen zur Entschuldung ist das Land aufgefordert,<br />

die Stadt <strong>Kassel</strong> dauerhaft in die Lage zu versetzen, ihren Versorgungsauftrag für die Bürgerinnen<br />

und Bürger angemessen und eigenverantwortlich erfüllen zu können.<br />

<strong>Kassel</strong>, den 31.08.2006<br />

Dr. Barthel<br />

Stadtkämmerer

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