Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel
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Millionenbeträgen, denen keine oder nur geringe Entlastungen an anderer Stelle gegenüberstehen.<br />
Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>wohlfahrtsverban<strong>des</strong> in die kommunale<br />
Zuständigkeit zu übertragen. Auch hier drohen der Stadt erhebliche finanzielle Belastungen, die<br />
im Kommunalen Finanzausgleich nur in unzureichendem Maße ausgeglichen werden.<br />
2.3.2 Personalaufwendungen<br />
Im Stellenplan sind nach § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung <strong>des</strong> Haushaltes<br />
der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) die<br />
Stellen der Beamtinnen / Beamten und der unbefristet beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen<br />
und Arbeiter auszuweisen.<br />
Seit dem Tarifabschluss zum 01.10.2005 wird nicht mehr zwischen den Beschäftigtengruppen von<br />
Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern unterschieden. Das neue Tarifrecht kennt lediglich<br />
Tarifbeschäftigte, so dass ab dem Stellenplan 2006 nunmehr die Stellen für ehemalige Angestellte<br />
und Arbeiterinnen / Arbeiter in analoger Anwendung der o. a. Vorschrift zusammengefasst als Stellen<br />
für Tarifpersonal ausgewiesen werden.<br />
Der Entwurf <strong>des</strong> Stellenplans 2007 ist zur Zeit in Vorbereitung. Eine Aussage über die Stellenentwicklung<br />
gegenüber dem Stellenplan 2006 lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen.<br />
Die Stellen 2006 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Beschäftigtengruppen:<br />
2500<br />
2000<br />
1500<br />
1000<br />
500<br />
0<br />
812<br />
1518 Stellen für Tarifpersonal<br />
812 Stellen für Beamtinnen/Beamte<br />
1518<br />
2330<br />
2006 2007<br />
0<br />
Beamte<br />
Tarifpersonal<br />
insgesamt<br />
Von den 2.330 Stellen sind derzeit in der Summe ca. 53 Vollzeitstellen ganz oder in Teilen aus organisatorischen<br />
Gründen vorübergehend gesperrt und stehen für eine Besetzung nicht zur Verfügung.