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Handhabung des Haushaltsplanes - Kassel

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Millionenbeträgen, denen keine oder nur geringe Entlastungen an anderer Stelle gegenüberstehen.<br />

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, Aufgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>wohlfahrtsverban<strong>des</strong> in die kommunale<br />

Zuständigkeit zu übertragen. Auch hier drohen der Stadt erhebliche finanzielle Belastungen, die<br />

im Kommunalen Finanzausgleich nur in unzureichendem Maße ausgeglichen werden.<br />

2.3.2 Personalaufwendungen<br />

Im Stellenplan sind nach § 5 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung <strong>des</strong> Haushaltes<br />

der Gemeinde mit doppelter Buchführung (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik) die<br />

Stellen der Beamtinnen / Beamten und der unbefristet beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen<br />

und Arbeiter auszuweisen.<br />

Seit dem Tarifabschluss zum 01.10.2005 wird nicht mehr zwischen den Beschäftigtengruppen von<br />

Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern unterschieden. Das neue Tarifrecht kennt lediglich<br />

Tarifbeschäftigte, so dass ab dem Stellenplan 2006 nunmehr die Stellen für ehemalige Angestellte<br />

und Arbeiterinnen / Arbeiter in analoger Anwendung der o. a. Vorschrift zusammengefasst als Stellen<br />

für Tarifpersonal ausgewiesen werden.<br />

Der Entwurf <strong>des</strong> Stellenplans 2007 ist zur Zeit in Vorbereitung. Eine Aussage über die Stellenentwicklung<br />

gegenüber dem Stellenplan 2006 lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht treffen.<br />

Die Stellen 2006 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Beschäftigtengruppen:<br />

2500<br />

2000<br />

1500<br />

1000<br />

500<br />

0<br />

812<br />

1518 Stellen für Tarifpersonal<br />

812 Stellen für Beamtinnen/Beamte<br />

1518<br />

2330<br />

2006 2007<br />

0<br />

Beamte<br />

Tarifpersonal<br />

insgesamt<br />

Von den 2.330 Stellen sind derzeit in der Summe ca. 53 Vollzeitstellen ganz oder in Teilen aus organisatorischen<br />

Gründen vorübergehend gesperrt und stehen für eine Besetzung nicht zur Verfügung.

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