2. Pricing - PORTAL - Promotion of results in Transport Research ...
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Die gebührenpflichtige Zone und andere Komponenten der<br />
Verkehrsnachfragestrategie<br />
Die gebührenpflichtige Zone umfasst den gesamten Central Bus<strong>in</strong>ess District (CBD) und e<strong>in</strong><br />
Geschäftsviertel (Wilson, 1988). Die Zufahrt zu diesem Gebiet erfolgt für Autos durch e<strong>in</strong>en<br />
von 22 E<strong>in</strong>fahrtspunkten. Während der morgendlichen Hauptverkehrszeiten ist die Zufahrt nur<br />
jenen Fahrzeugen gestattet, die auf der Frontscheibe e<strong>in</strong>e entsprechende Vignette angebracht<br />
haben. Nach der E<strong>in</strong>führung des Systems im Juni 1975 war die Zufahrt zwischen 7.30 und 9.30<br />
Uhr gebührenpflichtig, doch schon im August 1975 wurde das Limit bis 10.15 Uhr ausgedehnt<br />
(Wilson 1988). Ab Anfang Juni 1989 wurden die E<strong>in</strong>schränkungen auch auf die abendliche<br />
Hauptverkehrszeit (17.00 – 19.00) ausgedehnt.<br />
Das Vignettensystem<br />
S<strong>in</strong>gapur ist die e<strong>in</strong>zige Stadt, <strong>in</strong> der diese besondere Art von Vignettensystem für<br />
Straßenbenutzungsgebühren <strong>in</strong> Städten e<strong>in</strong>geführt wurde. Das System wurde unter<br />
verschiedenen anderen Systemen, wie z.B. Mauthäuschen ausgewählt. Mauthäuschen wurden<br />
deshalb nicht gebaut, weil befürchtet wurde, dass sie zu viel Raum e<strong>in</strong>nehmen und die Staus<br />
noch verschlimmern würden. Für andere Systeme stand die notwendige Ausrüstung nicht <strong>in</strong><br />
ausreichender Menge zur Verfügung.<br />
Das Vignettensystem funktionierte so, dass die Fahrzeuge den E<strong>in</strong>fahrtspunkt passierten, ohne<br />
anhalten zu müssen. Die E<strong>in</strong>fahrtspunkte waren zwar besetzt, dies diente aber lediglich<br />
Kontrollzwecken. Die zeitlich begrenzten Vignetten wurden somit im Voraus erworben.<br />
Tagesvignetten waren auf Postämtern oder an eigens e<strong>in</strong>gerichteten Verkaufsstellen entlang der<br />
<strong>in</strong> die gebührenpflichtige Zone führenden Straßen erhältlich. Monatsvignetten gab es entweder<br />
beim Zulassungsamt für Kraftfahrzeuge oder auf speziellen Postämtern (Morrison, 1986).<br />
Die Kriterien, nach denen die Preisbildung für die Vignetten erfolgte, reflektieren die Probleme<br />
bei der Umsetzung der Theorie der grenzkostenorientierten Preisbildung. Anstatt den optimalen<br />
Preis zu berechnen und zu erlauben, dass dieser Preis die Zufahrt regelt, g<strong>in</strong>g die Regierung<br />
vom erwünschten Verkehrsaufkommen aus und setzte den Preis so, dass genau dieses<br />
Verkehrsaufkommen erreicht werden konnte.<br />
Die Preise s<strong>in</strong>d während der Hauptverkehrszeiten zwar immer gleich (d.h. sie s<strong>in</strong>d nicht<br />
zeitgebunden), sie ändern sich aber abhängig vom Fahrzeugtyp. Für Firmenautos ist die Gebühr<br />
doppelt so hoch wie für Privatautos. Drei Wochen nach E<strong>in</strong>führung der Maut wurde für Taxis,<br />
die anfangs aus dem System ausgenommen waren, dieselbe Gebühr festgelegt wie für<br />
Privatautos. Im April 1977 wurde diese Gebühr allerd<strong>in</strong>gs auf 40 % des ursprünglichen Niveaus<br />
gesenkt (Morrison, 1986). Andere (anfangs) aus dem System ausgenommene Fahrzeuge s<strong>in</strong>d<br />
Busse, Güterfahrzeuge, Motorräder und Autos mit vier oder mehr Insassen (d.h.<br />
Fahrgeme<strong>in</strong>schaften). Die beiden letzen wurden ausgenommen, um e<strong>in</strong>erseits<br />
Fahrgeme<strong>in</strong>schaften zu fördern und um andererseits das Gegenargument zu entkräften, dass das<br />
System nur mehr den Reichen die Zufahrt zur Innenstadt während der Hauptverkehrszeiten<br />
ermögliche. Seit 1989 bezahlen allerd<strong>in</strong>gs auch Schulbusse, Lastwägen und Motorräder die<br />
Gebühren.<br />
<strong>Pric<strong>in</strong>g</strong> 34<br />
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