Den Inhalt des Elternbegleitbuches können Sie ... - Familie in Siegen
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1.3 Leistungen der Hebammen<br />
Von Beg<strong>in</strong>n der Schwangerschaft an <strong>können</strong> Hebammen Frauen zu Fragen, die<br />
die Schwangerschaft betreffen, beraten und Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden<br />
leisten.<br />
Während der Schwangerschaft <strong>können</strong> Vorsorgeuntersuchungen von den Hebammen<br />
auch zu Hause durchgeführt werden.<br />
Hebammen bieten Kurse zur Geburtsvorbereitung, Säugl<strong>in</strong>gspflege, Vorbereitung<br />
auf die ersten Tage Zuhause, Ernährung und e<strong>in</strong>iges mehr an.<br />
Die Hebammen <strong>können</strong> bis 8 Wochen nach der Geburt die Mutter und das K<strong>in</strong>d<br />
betreuen. Bis zum 10. Tag nach der Geburt s<strong>in</strong>d bis zu 2 Besuche täglich möglich<br />
und nach dem 10. Tag noch 16 Besuche bis zur 8. Lebenswoche <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong>.<br />
Nach der 8. Woche <strong>können</strong> noch 4 Besuche bei Still- und Ernährungsfragen erfolgen.<br />
Alles was darüber h<strong>in</strong>aus notwendig ist, kann vom zuständigen Arzt durch Rezept<br />
verordnet werden. E<strong>in</strong>e Begrenzung, wie lange die Hebammen auf Rezept den<br />
Kontakt zu Mutter und K<strong>in</strong>d halten kann, ergibt sich aus den Beschwerden.<br />
Schwerpunkt der Hebammen s<strong>in</strong>d unter anderem:<br />
Mediz<strong>in</strong><strong>in</strong>sche Betreuung, Pflegeanleitung und Ernährungsberatung der Mutter<br />
und <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong>, Wiegen, Hilfe bei Stillproblemen, Begleitung bei psychischen<br />
Problemen der Mütter.<br />
6-12 Wochen nach der Geburt beg<strong>in</strong>nt die Rückbildungsgymnastik mit aufbauendem<br />
Beckenbodentra<strong>in</strong><strong>in</strong>g. Dies ist e<strong>in</strong>e Krankenkassenleistung, die spätestens<br />
bis zur 12. Woche nach der Geburt Ihres K<strong>in</strong><strong>des</strong> begonnen werden muss.<br />
Hierfür sollten <strong>Sie</strong> sich <strong>in</strong> den ersten Wochen nach der Geburt anmelden. Auskünfte<br />
geben die Hebammen.<br />
Ansprechpartner:<br />
Vorsitzende der Hebammenkreisverbände <strong>Sie</strong>gen-Wittgenste<strong>in</strong>:<br />
Vorsitzende: Stephanie Helsper<br />
E-Mail: sthelsper@web.de<br />
Tel.: 02741/975606<br />
Stellvertreter<strong>in</strong>: Kathleen Greis<br />
Tel.: 02736/298155<br />
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