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Den Inhalt des Elternbegleitbuches können Sie ... - Familie in Siegen

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Wer beispielsweise vor der Geburt se<strong>in</strong>es K<strong>in</strong><strong>des</strong> e<strong>in</strong>en M<strong>in</strong>ijob hatte, soll dafür<br />

auch Elterngeld erhalten.<br />

Das Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim K<strong>in</strong>dergeld<br />

– auf Arbeitslosengeld II und K<strong>in</strong>derzuschlag angerechnet.<br />

Wer bekommt Elterngeld?<br />

Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbständige und erwerbslose Elternteile,<br />

Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und <strong>in</strong><br />

Ausnahmefällen auch Verwandte dritten Gra<strong>des</strong>.<br />

Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt<br />

nicht berufstätig waren.<br />

Das Elterngeld wird allerd<strong>in</strong>gs mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen<br />

verrechnet.<br />

Jede/r, der nach der Geburt mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat ke<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf Elterngeld.<br />

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?<br />

Das Elterngeld wird für die ersten 12 Lebensmonate <strong>des</strong> K<strong>in</strong><strong>des</strong> gezahlt. 2 zusätzliche<br />

Monate s<strong>in</strong>d möglich, wenn der zweite Elternteil Elternzeit <strong>in</strong> Anspruch<br />

nimmt. E<strong>in</strong>e Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche ist unschädlich.<br />

Elterngeld bei Geschwisterk<strong>in</strong>dern<br />

Ist die Zeit zwischen zwei Geburten zu kurz, um Arbeit wieder aufzunehmen,<br />

schafft der Geschwisterbonus f<strong>in</strong>anziellen Freiraum. Er knüpft an das vorher gezahlte<br />

Elterngeld an.<br />

Bei Mehrl<strong>in</strong>gsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 Euro für das zweite<br />

und je<strong>des</strong> weitere K<strong>in</strong>d.<br />

Wo muss Elterngeld beantragt werden?<br />

Kreis <strong>Sie</strong>gen- Wittgenste<strong>in</strong><br />

Koblenzer Str.73<br />

57072 <strong>Sie</strong>gen<br />

Zimmer 334<br />

Tel: 0271/ 333 – 1334<br />

Um Elterngeld zu erhalten, ist e<strong>in</strong> schriftlicher Antrag bei der Kreisverwaltung<br />

(s.o.) erforderlich. Jede/r Antragsteller/<strong>in</strong> muss ihre/se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommensabrechnungen<br />

der letzten zwölf Monate vorlegen.<br />

6.3 Das K<strong>in</strong>dergeld<br />

K<strong>in</strong>dergeld <strong>können</strong> alle Eltern erhalten, die ihren Hauptwohnsitz <strong>in</strong> Deutschland<br />

haben. Das Geld gibt es für alle K<strong>in</strong>der bis zum 18. Lebensjahr, für K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der<br />

Ausbildung bis zum 27.Lebensjahr (plus Zivil- bzw. Wehrdienst), für K<strong>in</strong>der ohne<br />

Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr und zeitlich unbegrenzt für K<strong>in</strong>der, die wegen<br />

e<strong>in</strong>er Beh<strong>in</strong>derung außerstande s<strong>in</strong>d, sich selbst zu unterhalten.<br />

Das K<strong>in</strong>dergeld wird ab Januar 2010 für erste und zweite K<strong>in</strong>der auf 184 Euro,<br />

für dritte K<strong>in</strong>der auf 190 Euro sowie für vierte und weitere K<strong>in</strong>der auf 215 Euro<br />

monatlich angehoben.<br />

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