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Haushaltsrecht des Freistaates Bayern - Auszug

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Fach IV<br />

Anlage 2 zu den VV zu Art. 79 BayHO<br />

(zu den VV Nrn. 3.6.2 und 15.11 zu Art. 79)<br />

Besondere Bestimmungen<br />

über die Behandlung von Einzahlungen und Auszahlungen<br />

für die Justizbehörden 1<br />

Inhaltsübersicht<br />

Erster Abschnitt:<br />

Erhebung von Kosten,<br />

Geldstrafen und ähnlichen Beträgen<br />

1. Sollstellung<br />

2. Einforderung der zum Soll gestellten Beträge<br />

3. Stundung von Kostenforderungen<br />

4. Rückzahlung und Weiterleitung von Kosten, Geldstrafen und ähnlichen<br />

Beträgen<br />

Zweiter Abschnitt:<br />

Beitreibung von Kostenforderungen<br />

5. Allgemeines<br />

6. Besonderheiten der Zwangsvollstreckung<br />

7. Amtshilfe bei der Beitreibung von Kostenforderungen<br />

8. Einstellung, Beschränkung und Aufhebung von<br />

Vollstreckungsmaßnahmen<br />

Dritter Abschnitt:<br />

Beitreibung von Geldstrafen und anderen Ansprüchen<br />

9. Beitreibung von Geldstrafen und ähnlichen Beträgen<br />

10. Beitreibung von anderen Ansprüchen<br />

Vierter Abschnitt:<br />

Ausführung der Zwangsvollstreckung<br />

durch Vollstreckungsbeamte<br />

11. Allgemeines<br />

12. Vollstreckung durch Vollziehungsbeamte der Justiz<br />

13. Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher<br />

1 Die Einzelbestimmungen der Anlage 2 zu Art. 79 sowie die Muster 7, 7a, 8 und 9 zu Art. 79<br />

werden nur im Amtsblatt <strong>des</strong> Staatsministeriums der Justiz abgedruckt.<br />

1<br />

Stand: 1. August 2008

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