31.08.2013 Aufrufe

Haushaltsrecht des Freistaates Bayern - Auszug

Haushaltsrecht des Freistaates Bayern - Auszug

Haushaltsrecht des Freistaates Bayern - Auszug

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wahrheit<br />

Der Grundsatz der Haushalts – gebietet, die in der Haushaltsperiode voraussichtlich<br />

eingehenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben mit größtmöglicher<br />

Genauigkeit zu errechnen oder zu schätzen.<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Sparsamkeit<br />

Wirtschaftlichkeitsrechnung<br />

– ist ein Hilfsmittel für die Anwendung <strong>des</strong> Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und<br />

Sparsamkeit (Art. 7 BayHO). Sie soll insbesondere bei größeren Beschaffungen oder<br />

Investitionen eingesetzt werden. Methoden der – sind z.B. die Kostenvergleichsrechnung,<br />

die Amortisationsrechnung und die (aufwendige) Kosten-Nutzen-<br />

Untersuchung.<br />

Zuwendungen<br />

– sind Leistungen an Stellen außerhalb der Staatsverwaltung zur Erfüllung bestimmter<br />

Zwecke. Dazu gehören zweckgebundene Zuschüsse, Zuweisungen, Schuldendiensthilfen<br />

und andere nicht rückzahlbare Leistungen sowie zweckgebundene<br />

Darlehen und andere bedingt oder unbedingt rückzahlbare Leistungen.<br />

Zweckgebundene Einnahmen<br />

– und die dazu gehörigen Ausgaben sind kenntlich zu machen (Art. 17 Abs. 3 Bay-<br />

HO). – bedeuten eine Durchbrechung <strong>des</strong> Prinzips der Gesamtdeckung.<br />

24<br />

8. Ergänzungslieferung<br />

Fach VI

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!