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learning from las vegas oder die identität einer stadt

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8. Öffentlicher Raum als Teilstruktur von Öffentlichkeit<br />

ein bestimmtes Tun richtig ist. Die informativen theoretischen und praktischen Wahrheiten offenbaren<br />

sich den Menschen gemäss Habermas (zitiert in Wingert u. Günther (2001)) nicht intuitiv<br />

sondern diskursiv. Wahrheit, im Sinne von Aussagen <strong>oder</strong> Richtigkeit des Tuns, befindet sich gemäss<br />

Habermas nicht in jemandes Privatbesitz (Wingert u. Günther 2001). Vielmehr handle es sich<br />

um einen diskursiven und somit öffentlichen Weg zu Einsichten, welcher nur durch öffentlichen Vernunftsgebrauch<br />

zu Ergebnissen führt, <strong>die</strong> für alle gleichermassen gut sind (Wingert u. Günther 2001).<br />

Um <strong>die</strong>sen öffentlichen Weg zu gehen, muss kommunikativ gehandelt werden. Habermas beschreibt<br />

vier Geltungsansprüche an das kommunikative Handeln: Verständlichkeit, Wahrheit, Richtigkeit und<br />

Wahrhaftigkeit (Papadopoulous 2005).<br />

Im Verständnis von Habermas entstehen im öffentlichen Diskurs <strong>die</strong> nötigen Kriterien für das objektive<br />

Urteilen. Mit den Regeln des öffentlichen Diskurses wird eine Brücke geschlagen zwischen dem,<br />

was wahr und richtig ist und dem, was wir für wahr und richtig halten (Wingert u. Günther 2001).<br />

Denn das öffentliche Leben – namens Zivilgesellschaft – pulsiert in vielfältigen Zusammenschlüssen<br />

und Organisationen, kommunikativen Netzwerken und Infrastrukturen, politischen Initiativen und<br />

sozialen Bewegungen, welche <strong>die</strong> politisch bedeutsamen Diskurse tragen. Habermas’ Diskurstheorie<br />

steht also in engem Zusammenhang mit der Idee <strong>einer</strong> Zivilgesellschaft, welche eine dezentrierte öffentliche<br />

Kommunikation ermöglicht (Wingert u. Günther 2001).<br />

Die Betrachtung des öffentlichen Diskurses öffnet <strong>die</strong> Frage über dessen Einbezugs- und Ausschlussprinzipien.<br />

Als Voraussetzung für eine öffentliche Debatte wird ein gewisser politischer Organisationsgrad<br />

genannt (Wingert u. Günther 2001). Gemäss Habermas sind es Kreise der Öffentlichkeit mit <strong>einer</strong><br />

Basis in Verbänden der Zivilgesellschaft, welche das, was anfänglich als private Unzufriedenheit wahrgenommen<br />

wird, in öffentliche Probleme übersetzen (Wingert u. Günther 2001). Öffentlichkeit wird<br />

somit als ein Medium der kollektiven Selbstverständigung konzipiert. Dabei fungiert <strong>die</strong> argumentierende<br />

Öffentlichkeit zugleich als normatives Leitbild und Massstab zur Kritik realer Verhältnisse<br />

(Wingert u. Günther 2001).<br />

8.1.2. „Deliberative Öffentlichkeit“ und politische Gerechtigkeit<br />

In der so genannten „deliberativen Öffentlichkeit“ von Habermas spielt der Wille der BürgerInnen<br />

eine zentrale Rolle. Mit der Äusserung ihrer Kenntnisse und Vorstellungen finden <strong>die</strong> BürgerInnen<br />

ihre Rolle als politische Wesen. Gemäss Habermas (erläutert in Papadopoulous (2005, 18)) sind <strong>die</strong><br />

BürgerInnen mit dem „besten Argument“ in der Lage, politischen Willen auszudrücken und durchzusetzen.<br />

In <strong>die</strong>sem Zusammenhang ist es interessant, vergleichend den Ansatz von Rawls öffentlichem<br />

Vernunftgebrauch herbeizuziehen: Rawls (zitiert in Papadopoulous (2005, 18)) versteht Gerechtigkeit<br />

gleichsam als öffentliches Gut wie als Grundlage für <strong>die</strong> Integration des Willens der BürgerInnen in<br />

demokratische Prozesse. Diese Gerechtigkeit findet Rawls (zitiert in Papadopoulous (2005, 34)) im<br />

so genannten „Urzustand der Gesellschaft“, in welchem sich alle Beteiligten unter dem „Schleier des<br />

Nichtwissens“ befinden. Unter <strong>die</strong>sem “Schleier des Nichtwissens„ sind gemäss Rawls <strong>die</strong> Betroffenen<br />

zwar mit den allgemeinen Tatsachen der Gesellschaft vertraut, doch können sie nichts über ihre eigene<br />

Situation und Stellung aussagen. Durch <strong>die</strong>se Voraussetzung für den Gerechtigkeit schaffenden<br />

Vernunftsgebrauch verhindert Rawls, dass jemand Prinzipien zum eigenen Nutzen aufstellen kann<br />

(Papadopoulous 2005, 34). Sowohl Habermas als auch Rawls schreiben in ihren Theorien, der Partizipation<br />

der BürgerInnen, mittels Ausdrucks ihrer Meinungen, eine entscheidende Rolle für <strong>die</strong> Bildung<br />

von Öffentlichkeit zu (Papadopoulous 2005, 39,84).<br />

8.1.3. Öffentlichkeit als Prinzip des allgemeinen Zugangs<br />

„Die Öffentlichkeit steht und fällt mit dem Prinzip des allgemeinen Zugangs.“ (Habermas 1976, 107).

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