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Download (PDF) - Sportwissenschaftlicher Nachwuchs

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Schwerpunktthema: Neues Hochschulrahmengesetz<br />

sur" natürlich nur für eine Erstberufung gelten, weil bereits Berufene die zusätzlichen<br />

wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen ihrer vorhergehenden<br />

Professur erbracht haben.<br />

Auch nach dem Auslaufen der Übergangsfrist sind die im Rahmen einer Habilitation<br />

erbrachten. wissenschaftlichen Leistungen nicht "verloren". Die Qualität<br />

der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen<br />

Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren<br />

bewertet. Dies schließt - auch nach dem Auslaufen der bis Ende 2009<br />

laufenden Übergangsfrist für die Durchführung von Habilitationsverfahren - alle<br />

wissenschaftlichen Leistungen unabhängig davon ein, ob und wann sie Gegenstand<br />

eines Habilitationsverfahrens waren.<br />

Die Ämter der heutigen wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten,<br />

der 0berassistenten, Oberingenieure und Hochschuldozenten fallen zwar künftig<br />

weg; es handelt sich aber im Wesentlichen um eine Umgestaltung der Personalkategorien.<br />

Derzeit gibt es an den Hochschulen rd. 50.000 Stellen für wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter, 15.000 C 1-,und 4.000 C 2-Stellen. Von den 15.000 C 1-Stellen<br />

sind allerdings nur 6.000 adäquat mit wissenschaftlichen Assistenten besetzt.<br />

Von den zusammen 69.000 Stellen bleiben nach Abzug der von der Expertenkommission<br />

des BMBF vorgeschlagenen 6.000 Stellen für Juniorprofessuren<br />

etwa 63 000 Stellen für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />

übrig. Diesen kann die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung<br />

und Lehre in dem Rahmen übertragen werden, der in § 48 a des geltenden<br />

Hochschulrahmengesetzes vorgesehen ist. Wissenschaftliche Mitarbeiter<br />

sind auch nicht von einer weiteren Hochschullaufbahn ausgeschlossen,<br />

da eine Qualifizierung für eine Professur, wie oben ausgeführt, nicht nur über<br />

die Juniorprofessur, sondem auch durch wissenschaftliche Tätigkeit als wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter erfolgen kann.<br />

Die Bewertung individueller Leistungen ist auch bei Professoren nichts völlig<br />

Neues. Sie erfolgt heute schon im Rahmen von Berufungsverfahren, bei Bleibeverhandlungen,<br />

bei der Erneuerung befristeter Ausstattungszusagen, bei<br />

der Lehrevaluation durch Studierende sowie vielfach bei der Bewilligung von<br />

Drittmitteln im Bereich der Forschung.<br />

Die erforderliche Evaluations-, Bewertungs- und Entscheidungskultur wird in<br />

Deutschland in den kommenden Jahren geschaffen werden. Dass dies durchaus<br />

möglich ist, zeigen die seit langem funktionierenden Beispiele ausländischer<br />

Hochschulsysteme. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Systems<br />

in Deutschland kann, man sich deshalb auch an Kriterien und Verfahren orien-<br />

6<br />

Ze-phir 9 (2002) 1

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