Download (PDF) - Sportwissenschaftlicher Nachwuchs
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Schwerpunktthema: Neues Hochschulrahmengesetz<br />
sur" natürlich nur für eine Erstberufung gelten, weil bereits Berufene die zusätzlichen<br />
wissenschaftlichen Leistungen im Rahmen ihrer vorhergehenden<br />
Professur erbracht haben.<br />
Auch nach dem Auslaufen der Übergangsfrist sind die im Rahmen einer Habilitation<br />
erbrachten. wissenschaftlichen Leistungen nicht "verloren". Die Qualität<br />
der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen<br />
Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren<br />
bewertet. Dies schließt - auch nach dem Auslaufen der bis Ende 2009<br />
laufenden Übergangsfrist für die Durchführung von Habilitationsverfahren - alle<br />
wissenschaftlichen Leistungen unabhängig davon ein, ob und wann sie Gegenstand<br />
eines Habilitationsverfahrens waren.<br />
Die Ämter der heutigen wissenschaftlichen und künstlerischen Assistenten,<br />
der 0berassistenten, Oberingenieure und Hochschuldozenten fallen zwar künftig<br />
weg; es handelt sich aber im Wesentlichen um eine Umgestaltung der Personalkategorien.<br />
Derzeit gibt es an den Hochschulen rd. 50.000 Stellen für wissenschaftliche<br />
Mitarbeiter, 15.000 C 1-,und 4.000 C 2-Stellen. Von den 15.000 C 1-Stellen<br />
sind allerdings nur 6.000 adäquat mit wissenschaftlichen Assistenten besetzt.<br />
Von den zusammen 69.000 Stellen bleiben nach Abzug der von der Expertenkommission<br />
des BMBF vorgeschlagenen 6.000 Stellen für Juniorprofessuren<br />
etwa 63 000 Stellen für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />
übrig. Diesen kann die selbständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung<br />
und Lehre in dem Rahmen übertragen werden, der in § 48 a des geltenden<br />
Hochschulrahmengesetzes vorgesehen ist. Wissenschaftliche Mitarbeiter<br />
sind auch nicht von einer weiteren Hochschullaufbahn ausgeschlossen,<br />
da eine Qualifizierung für eine Professur, wie oben ausgeführt, nicht nur über<br />
die Juniorprofessur, sondem auch durch wissenschaftliche Tätigkeit als wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter erfolgen kann.<br />
Die Bewertung individueller Leistungen ist auch bei Professoren nichts völlig<br />
Neues. Sie erfolgt heute schon im Rahmen von Berufungsverfahren, bei Bleibeverhandlungen,<br />
bei der Erneuerung befristeter Ausstattungszusagen, bei<br />
der Lehrevaluation durch Studierende sowie vielfach bei der Bewilligung von<br />
Drittmitteln im Bereich der Forschung.<br />
Die erforderliche Evaluations-, Bewertungs- und Entscheidungskultur wird in<br />
Deutschland in den kommenden Jahren geschaffen werden. Dass dies durchaus<br />
möglich ist, zeigen die seit langem funktionierenden Beispiele ausländischer<br />
Hochschulsysteme. Bei der Entwicklung eines entsprechenden Systems<br />
in Deutschland kann, man sich deshalb auch an Kriterien und Verfahren orien-<br />
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Ze-phir 9 (2002) 1