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Download (PDF) - Sportwissenschaftlicher Nachwuchs

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BMBF antwortet auf Resolution<br />

tieren, die an ausländischen Hochschulen bereits eingeführt und erprobt sind.<br />

AIlerdings geht es nicht darum, ausländische Systeme der Leistungsbewertung<br />

ungeprüft zu übernehmen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Im Auftrag<br />

Bremecker<br />

PETRA WOLTERS (UNIVERSITÄT HAMBURG)<br />

Das neue Hochschulrahmengesetz (HRG): Auswirkungen<br />

für den wissenschaftlichen <strong>Nachwuchs</strong><br />

Am 23.2.2002 ist das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes<br />

in Kraft getreten. Die wichtigsten zwei Auswirkungen für den wissenschaftlichen<br />

<strong>Nachwuchs</strong> sind die Einführung der Juniorprofessur (§§ 47, 48)<br />

und die neuen Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen (§§ 57 a<br />

ff.). Den Gesetzestext kann man sich als <strong>Download</strong> besorgen:<br />

http://www.bmbf.de/pub/hrg_2002.pdf<br />

Juniorprofessur<br />

Als Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren (§ 44)<br />

werden neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium, pädagogischer<br />

Eignung, der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel<br />

Promotion) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen gefordert. Die zusätzlichen<br />

wissenschaftlichen Leistungen sollen in der Regel im Rahmen der Juniorprofessur<br />

erbracht werden, wenngleich andere Wege, etwa die weitere Qualifikation<br />

als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder eine Tätigkeit außerhalb der<br />

Hochschule, nicht ausgeschlossen sind (§ 44, Absatz 2). „Die Qualität der für<br />

die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen<br />

Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewer-<br />

Ze-phir 9 (2002) 1 7

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