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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 58 -<br />

Der Bürgermeister berichtet, dass das Änderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes<br />

und des ÖEK vor dem Abschluss steht und daher mit dem betroffenen Grundstücksbesitzer<br />

ein Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen werden soll. Dieser Vertrag wurde vom RA.<br />

Dr. Gerald PRILLER erstellt und bereits in der vorletzten Sitzung des GV ausgiebig beraten.<br />

1. Vertragspartner<br />

BAULANDSICHERUNGSVERTRAG<br />

abgeschlossen zwischen<br />

der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong>, Friedensplatz 1, 5141 <strong>Moosdorf</strong>, vertreten durch den Bürgermeister<br />

Manfred Emersberger, in der Folge kurz "Gemeinde", einerseits, und<br />

Herrn Erich Franz Matzinger, geb. 30.08.1960, Rosenweg 3, 5141 <strong>Moosdorf</strong>, in der Folge kurz<br />

"Grundeigentümer", wie folgt:<br />

2. Präambel<br />

Gem. § 15 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 (OÖ. ROG 1994), LGBl. 114/1993 idgF., hat die<br />

Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch<br />

privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik), wobei insbesondere auf<br />

die Vorsorge für Wohnungen und die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen ist.<br />

Als derartige privatwirtschaftliche Maßnahmen kommen gemäß § 16 Abs. 1 OÖ. ROG insbesondere<br />

Vereinbarungen der Gemeinde mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte und<br />

widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken in Betracht.<br />

Demgegenüber hat der Grundeigentümer ein wirtschaftliches Interesse an einer bestmöglichen<br />

wirtschaftlichen Verwertung der von der gegenständlichen Vereinbarung betroffenen Grundstücke,<br />

weshalb es sein Ziel ist, dass diese Grundstücke im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als<br />

Bauland festgelegt werden.<br />

Die Gemeinde <strong>Moosdorf</strong> bekennt sich durch den Abschluss dieser Vereinbarung zu einer aktiven<br />

Bodenpolitik, im Rahmen derer Baulandflächen - primär zur Abdeckung des Bedarfes für die<br />

einheimische Bevölkerung - ausgewiesen werden, welche im Planungszeitraum auch tatsächlich<br />

bebaut werden.<br />

3. Vertragsfläche<br />

Konkret beabsichtigt der Grundeigentümer, die im angeschlossenen Lageplan - welcher einen<br />

integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet - dargestellten Grundstücke Nr. 1023/1 und Nr.<br />

1023/3, KG 40319 <strong>Moosdorf</strong>, auf Basis der durchzuführenden Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.<br />

6 bzw. eines noch zu erlassenden Bebauungsplanes, zu verwerten.<br />

Die Vertragsfläche weist im "A- und B-Blatt" nachstehenden Grundbuchsstand aus:

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