17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
Seite: - 58 -<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass das Änderungsverfahren des Flächenwidmungsplanes<br />
und des ÖEK vor dem Abschluss steht und daher mit dem betroffenen Grundstücksbesitzer<br />
ein Baulandsicherungsvertrag abgeschlossen werden soll. Dieser Vertrag wurde vom RA.<br />
Dr. Gerald PRILLER erstellt und bereits in der vorletzten Sitzung des GV ausgiebig beraten.<br />
1. Vertragspartner<br />
BAULANDSICHERUNGSVERTRAG<br />
abgeschlossen zwischen<br />
der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong>, Friedensplatz 1, 5141 <strong>Moosdorf</strong>, vertreten durch den Bürgermeister<br />
Manfred Emersberger, in der Folge kurz "Gemeinde", einerseits, und<br />
Herrn Erich Franz Matzinger, geb. 30.08.1960, Rosenweg 3, 5141 <strong>Moosdorf</strong>, in der Folge kurz<br />
"Grundeigentümer", wie folgt:<br />
2. Präambel<br />
Gem. § 15 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994 (OÖ. ROG 1994), LGBl. 114/1993 idgF., hat die<br />
Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch<br />
privatwirtschaftliche Maßnahmen zu unterstützen (aktive Bodenpolitik), wobei insbesondere auf<br />
die Vorsorge für Wohnungen und die Ansiedlung von Betrieben Bedacht zu nehmen ist.<br />
Als derartige privatwirtschaftliche Maßnahmen kommen gemäß § 16 Abs. 1 OÖ. ROG insbesondere<br />
Vereinbarungen der Gemeinde mit den Grundeigentümern über die zeitgerechte und<br />
widmungsgemäße Nutzung von Grundstücken in Betracht.<br />
Demgegenüber hat der Grundeigentümer ein wirtschaftliches Interesse an einer bestmöglichen<br />
wirtschaftlichen Verwertung der von der gegenständlichen Vereinbarung betroffenen Grundstücke,<br />
weshalb es sein Ziel ist, dass diese Grundstücke im Flächenwidmungsplan der Gemeinde als<br />
Bauland festgelegt werden.<br />
Die Gemeinde <strong>Moosdorf</strong> bekennt sich durch den Abschluss dieser Vereinbarung zu einer aktiven<br />
Bodenpolitik, im Rahmen derer Baulandflächen - primär zur Abdeckung des Bedarfes für die<br />
einheimische Bevölkerung - ausgewiesen werden, welche im Planungszeitraum auch tatsächlich<br />
bebaut werden.<br />
3. Vertragsfläche<br />
Konkret beabsichtigt der Grundeigentümer, die im angeschlossenen Lageplan - welcher einen<br />
integrierenden Bestandteil dieses Vertrages bildet - dargestellten Grundstücke Nr. 1023/1 und Nr.<br />
1023/3, KG 40319 <strong>Moosdorf</strong>, auf Basis der durchzuführenden Flächenwidmungsplan-Änderung Nr.<br />
6 bzw. eines noch zu erlassenden Bebauungsplanes, zu verwerten.<br />
Die Vertragsfläche weist im "A- und B-Blatt" nachstehenden Grundbuchsstand aus: