17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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bekannt gegebene Adresse bis einschließlich spätestens 31.12.2012 zu erklären. Maßgeblich für die<br />
Rechtzeitigkeit ist der Postaufgabestempel, sodass diese Frist eingehalten ist, wenn der Brief als<br />
Postaufgabestempel den 31.12.2012 ausweist.<br />
Während dieses Zeitraums ist es dem Optionsgeber ohne Zustimmung der Optionsnehmerin nicht<br />
gestattet, Verfügungen über den Optionsgegenstand zu treffen, insbesondere diesen anderweitig<br />
zu veräußern.<br />
Der Optionsgeber verpflichtet sich daher, ab Unterfertigung dieses Betrages bis zum 31.12.2012<br />
den Optionsgegenstand weder zu veräußern noch zu belasten oder neu in Bestand zu geben.<br />
Die Rechtseinräumung erfolgt auf Seite des Optionsgebers ausdrücklich auch für seine Erben und<br />
Rechtsnachfolger, sodass diese in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintrete. Diese<br />
Optionseinräumung ist ab Unterfertigung bis zum 31.12.2012 durch den Optionsgeber einseitig<br />
unwiderruflich.<br />
G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
III.<br />
Die Optionsnehmerin erklärt, über die bau- und raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />
des Optionsgegenstandes Kenntnis zu haben.<br />
IV.<br />
Die Optionsnehmerseite ist nur berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Optionsvertrag zur<br />
Gänze auszuüben. Die Optionsnehmerin ist nicht berechtigt, die Rechte aus dieser Option an von<br />
ihr namhaft gemachte Dritte (natürlich oder juristische Personen) zu übertragen.<br />
V.<br />
Die mit der Errichtung dieses Optionsvertrages verbundenen Kosten, sowie alle damit<br />
zusammenhängenden Gebühren, etc., werden von der Optionsnehmerin allein getragen.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Optionsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der<br />
Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.<br />
VI.<br />
Dieser Optionsvertrag verbleibt im Original beim Urkundenverfasser RA Mag. Dr. Gerald Priller,<br />
Rechtsanwalt, Salzburger Straße 6, 5142 Eggelsberg. Die Optionsnehmerin nimmt auf Basis des am<br />
17.06.2011 gefassten Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong>, Top 8g, die Option<br />
durch Mitunterfertigung zur Kenntnis. Diese Unterfertigung ist jedoch nicht als Annahme der<br />
Option oder als Ausübung anzusehen. Die Annahme dieser Option erfolgt ausschließlich nach den<br />
Bestimmungen des Pkt. II. dieses Vertrages.<br />
................................................... ...................................................<br />
Ort, Datum Johann Raml<br />
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Ort, Datum für die Gem. <strong>Moosdorf</strong><br />
Bgm. Manfred Emersberger