23.09.2013 Aufrufe

17.06.11 - FPÖ Moosdorf

17.06.11 - FPÖ Moosdorf

17.06.11 - FPÖ Moosdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite: - 89 -<br />

bekannt gegebene Adresse bis einschließlich spätestens 31.12.2012 zu erklären. Maßgeblich für die<br />

Rechtzeitigkeit ist der Postaufgabestempel, sodass diese Frist eingehalten ist, wenn der Brief als<br />

Postaufgabestempel den 31.12.2012 ausweist.<br />

Während dieses Zeitraums ist es dem Optionsgeber ohne Zustimmung der Optionsnehmerin nicht<br />

gestattet, Verfügungen über den Optionsgegenstand zu treffen, insbesondere diesen anderweitig<br />

zu veräußern.<br />

Der Optionsgeber verpflichtet sich daher, ab Unterfertigung dieses Betrages bis zum 31.12.2012<br />

den Optionsgegenstand weder zu veräußern noch zu belasten oder neu in Bestand zu geben.<br />

Die Rechtseinräumung erfolgt auf Seite des Optionsgebers ausdrücklich auch für seine Erben und<br />

Rechtsnachfolger, sodass diese in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages eintrete. Diese<br />

Optionseinräumung ist ab Unterfertigung bis zum 31.12.2012 durch den Optionsgeber einseitig<br />

unwiderruflich.<br />

G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

III.<br />

Die Optionsnehmerin erklärt, über die bau- und raumordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen<br />

des Optionsgegenstandes Kenntnis zu haben.<br />

IV.<br />

Die Optionsnehmerseite ist nur berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Optionsvertrag zur<br />

Gänze auszuüben. Die Optionsnehmerin ist nicht berechtigt, die Rechte aus dieser Option an von<br />

ihr namhaft gemachte Dritte (natürlich oder juristische Personen) zu übertragen.<br />

V.<br />

Die mit der Errichtung dieses Optionsvertrages verbundenen Kosten, sowie alle damit<br />

zusammenhängenden Gebühren, etc., werden von der Optionsnehmerin allein getragen.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Optionsvertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der<br />

Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.<br />

VI.<br />

Dieser Optionsvertrag verbleibt im Original beim Urkundenverfasser RA Mag. Dr. Gerald Priller,<br />

Rechtsanwalt, Salzburger Straße 6, 5142 Eggelsberg. Die Optionsnehmerin nimmt auf Basis des am<br />

17.06.2011 gefassten Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong>, Top 8g, die Option<br />

durch Mitunterfertigung zur Kenntnis. Diese Unterfertigung ist jedoch nicht als Annahme der<br />

Option oder als Ausübung anzusehen. Die Annahme dieser Option erfolgt ausschließlich nach den<br />

Bestimmungen des Pkt. II. dieses Vertrages.<br />

................................................... ...................................................<br />

Ort, Datum Johann Raml<br />

................................................... ...................................................<br />

Ort, Datum für die Gem. <strong>Moosdorf</strong><br />

Bgm. Manfred Emersberger

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!