17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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Siebtens: Vollmacht<br />
G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
Seite: - 79 -<br />
Die Parteien beauftragen und bevollmächtigen hiermit unwiderruflich den Vertragsverfasser,<br />
alle zur grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Schritte zu<br />
unternehmen und die entsprechenden Urkunden zu unterfertigen. Sie bevollmächtigen ihn<br />
des Weiteren, alle Grundbuchserledigungen vorzunehmen, sowie allfälligen Verbesserungen<br />
dieses Vertrages, soweit sie für die grundbücherliche Durchführung erforderlich sind,<br />
durchzuführen.<br />
Achtens: Schriftlichkeitsklausel<br />
Die Vertragsparteien halten fest, dass außerhalb dieser Vereinbarung keine<br />
Vereinbarungen über deren Gegenstand getroffen wurden, die von denen in diesem<br />
Dokument enthaltenen abweichen oder darüber hinaus gehen. Durch diese Vereinbarung<br />
verlieren alle allenfalls bereits bestehenden Vereinbarungen ihre Gültigkeit.<br />
Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der<br />
Schriftform und Unterfertigung durch beide Vertragsparteien. Dies gilt auch für das<br />
Abgehen von diesem Formerfordernis.<br />
Jegliche Erklärungen, die eine der Vertragsparteien auf Grundlage oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag einem anderen gegenüber abgibt, sind nur dann wirksam, wenn sie<br />
schriftlich erfolgen.<br />
Neuntens: Verkehrswert der Tauschgrundstücke<br />
Zum Zwecke der Steuerbemessung stellen die Parteien fest, dass die Tauschobjekte jeweils<br />
den nachstehend angeführten Verkehrswert haben und dass wechselseitig keine<br />
Aufzahlungen zu leisten sind.<br />
Wert der Tauschobjekte je € 5,--/m2.<br />
Zehntens: Einverleibungsbewilligungen<br />
Die Gemeinde <strong>Moosdorf</strong> und Manfred Schmidlechner, geb. 8.5.1953, erteilen wechselseitig<br />
ihre ausdrückliche Einwilligung zur Durchführung nachstehender Grundbuchshandlungen im<br />
Grundbuch 40319 <strong>Moosdorf</strong>: