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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 84 -<br />

Der BA hat sich die Situation an Ort und Stelle angesehen, und könnte sich eine Übernahme ins<br />

öffentliche Gut unter der Bedingung vorstellen, dass die Grundbesitzer für die Instandhaltung<br />

aufkommen.<br />

Dazu erklärt der AL, dass dies sicherlich problematisch sein wird. Grundsätzlich kann öffentliches<br />

Gut übernommen und die Straßenbaulast von den Anrainern bezahlt werden, dies ist allerdings<br />

sehr problematisch. Vorerst müsste mit allen betroffenen Anrainern ein Vertrag abgeschlossen<br />

werden. Ob derartige Verträge im Klagsfalle wirklich halten, kann derzeit nicht mit Sicherheit<br />

bestätigt werden.<br />

Probleme ergeben sich auch bei einem Besitzerwechsel, da dieser der Verpflichtung nicht<br />

zustimmen muss. Weiters gilt natürlich auch hier das Problem der Haftungsübernahme durch<br />

die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong>.<br />

Nach einer kurzen Diskussion wird daher auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig<br />

beschlossen, die Übernahme der „Austraße“ ins öffentliche Gut abzulehnen.<br />

f) AWG Jedendorf; Kenntnisnahme Darlehensvertrag und Beschluss eines<br />

Bürgschaftsvertrages (851/6)<br />

Bürgermeister Manfred EMERSBERGER informiert den GR darüber, dass der Kanal der AWG<br />

Jedendorf fertiggestellt und kollaudiert wurde. Die Baukosten betrugen € 190.000,-- und<br />

wurden zur Gänze anerkannt. Laut Pkt. IV/3 der mit der AWA Jedendorf abgeschlossenen<br />

Vereinbarung vom 11.12.2009 übernimmt die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> die Haftung.<br />

In diesem Zusammenhang weist Amtsleiter Josef BACHLEITNER auf die Bestimmungen des<br />

§ 34/2 der GemHKRO 2002 hin, wonach der Gemeinde die Verwendung von Wechseln<br />

untersagt ist. Pkt. 8 wird daher ersatzlos aus dem Bürgschaftsvertrag gestrichen.<br />

Der Bürgermeister beantragt die Abstimmung durch Erheben der Hände. Der<br />

Darlehensvertrag Konto Nr. 21.210.299, der AWG Jedendorf mit der Raiba Oberes<br />

Innviertel reg.GenmbH wird einstimmig zur Kenntnis genommen und der<br />

Bürgschaftsvertrag in dem Pkt. 8 (Deckungswechsel) gestrichen ist, einstimmig<br />

beschlossen.<br />

RAIFFEISENBANK<br />

OBERES INNVIERTEL<br />

Registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung<br />

BÜRGSCHAFTSVERTRAG<br />

Geb. frei gem. § 20/5 GebG

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