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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 72 -<br />

3. Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzugs 11 Mal pro Jahr eingehoben. Die Vorlage<br />

eines Abbuchungsauftrages ist erforderlich.<br />

4. Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am<br />

Kindergartenbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />

Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung um 1,5 %<br />

erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag ist nach mathematischen<br />

Rundungsregeln auf eine Kommastelle zu runden.<br />

III. Mindestbeitrag<br />

1. Der Mindestbeitrag im Fall von Kostenpflicht im Kindergarten beträgt 40 € pro Monat.<br />

2. Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008<br />

kann auf Antrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen<br />

unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-,<br />

Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

IV. Geschwisterabschlag<br />

Für das 2. Kind einer Familie wird ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind einer<br />

Familie in einer Kinderbetreuungseinrichtung der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> ein<br />

Abschlag von 100 % festgesetzt.<br />

V. Berechnung des Elternbeitrages (Kindergarten)<br />

1. Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung wird mit 100,-- Euro festgelegt.<br />

2. Der Elternbeitrag für<br />

a) halbtägige Inanspruchnahme (7.30 bis 12.30 Uhr oder eine in etwa gleich lange<br />

Betreuung - bis max. 29 Wochenstunden) beträgt 3,0 % der Berechnungsgrundlage,<br />

jedoch mindestens 40,00 Euro und wird mit 100 % bewertet.<br />

b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1<br />

Oö. KBG (7.00 bis 13.00 Uhr inklusive Mittagsbetreuung oder eine in etwa gleich lange<br />

Betreuung – bis max. 34 Wochenstunden) wird mit 115 % festgelegt.<br />

c) Der Mindestbeitrag kann aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen<br />

Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-<br />

, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen ist.<br />

3. Der Elternbeitrag für den Kindergarten umfasst fünf Besuchstage pro Woche.

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