17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
Seite: - 72 -<br />
3. Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzugs 11 Mal pro Jahr eingehoben. Die Vorlage<br />
eines Abbuchungsauftrages ist erforderlich.<br />
4. Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am<br />
Kindergartenbesuch verhindert, so wird der Elternbeitrag zur Hälfte ermäßigt.<br />
Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert; eine Indexanpassung um 1,5 %<br />
erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag ist nach mathematischen<br />
Rundungsregeln auf eine Kommastelle zu runden.<br />
III. Mindestbeitrag<br />
1. Der Mindestbeitrag im Fall von Kostenpflicht im Kindergarten beträgt 40 € pro Monat.<br />
2. Der Mindestbeitrag gemäß § 3 Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008<br />
kann auf Antrag aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen<br />
unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-,<br />
Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />
IV. Geschwisterabschlag<br />
Für das 2. Kind einer Familie wird ein Abschlag von 50 % und für jedes weitere Kind einer<br />
Familie in einer Kinderbetreuungseinrichtung der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> ein<br />
Abschlag von 100 % festgesetzt.<br />
V. Berechnung des Elternbeitrages (Kindergarten)<br />
1. Der Höchstbeitrag für halbtägige Betreuung wird mit 100,-- Euro festgelegt.<br />
2. Der Elternbeitrag für<br />
a) halbtägige Inanspruchnahme (7.30 bis 12.30 Uhr oder eine in etwa gleich lange<br />
Betreuung - bis max. 29 Wochenstunden) beträgt 3,0 % der Berechnungsgrundlage,<br />
jedoch mindestens 40,00 Euro und wird mit 100 % bewertet.<br />
b) Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme der Mindestöffnungszeit gemäß § 9 Abs. 1<br />
Oö. KBG (7.00 bis 13.00 Uhr inklusive Mittagsbetreuung oder eine in etwa gleich lange<br />
Betreuung – bis max. 34 Wochenstunden) wird mit 115 % festgelegt.<br />
c) Der Mindestbeitrag kann aus besonders berücksichtigungswürdigen sozialen<br />
Umständen ermäßigt oder zur Gänze nachgesehen werden, wobei auf die Vermögens-<br />
, Einkommens- und Familienverhältnisse der Eltern Bedacht zu nehmen ist.<br />
3. Der Elternbeitrag für den Kindergarten umfasst fünf Besuchstage pro Woche.