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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 97 -<br />

Der Pachtzins ist nach dem Verbraucherpreisindex 2010 oder einem an seine Stelle<br />

tretenden Index wertgesichert, so wie dieser monatlich von der Statistik Austria AG<br />

verlautbart wird. Die Wertsicherung erfolgt jeweils mit der Indexziffer des<br />

Jahresdurchschnittes des Vorjahres mit Wirksamkeit ab 01. April des Folgejahres. 5 % nach<br />

oben oder unten werden nicht berücksichtigt. Erreicht oder übersteigt eine Schwankung<br />

jedoch die 5 %-Grenze, wird die gesamte Schwankungshöhe verrechnet.<br />

VII.<br />

Die Vertragsparteien erklären, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem ortsüblichen<br />

angemessenen Verhältnis stehen und sie auch bei Vorliegen des Tatbestandes nach § 934<br />

ABGB diesen Vertrag geschlossen hätten.<br />

VIII.<br />

Alle Kosten und Gebühren, die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages<br />

zusammenhängen, sind von der Pächterin zu tragen.<br />

Den Originalvertrag erhält der Verpächter. Die Pächterin erhält eine beglaubigte Abschrift<br />

desselben.<br />

Alle Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer<br />

Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.<br />

IX.<br />

Der Abschluss dieses Vertrages unterliegt nicht der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigungspflicht. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong> hat dem Abschluss dieses<br />

Vertrages in seiner Sitzung am 17.06.2011, TOP 8 h, zugestimmt.<br />

______________________________ ______________________________<br />

Johann Raml, geb. 05.09.1954 Bgm. Manfred Emersberger<br />

für Gemeinde <strong>Moosdorf</strong><br />

In diesem Zusammenhang weist GR Josef KATZDOBLER darauf hin, dass die allgemeine Ansicht<br />

vertreten wird, dass dieser Parkplatz für das neue Lokal „Thurmhof“ gepachtet werden soll.<br />

Dem entgegnet der Bürgermeister, dass dies nicht der Fall ist. Dieser Parkplatz steht allen<br />

Wirten, Wirtschaftstreibenden und auch Privaten zur Verfügung. Es wird daher nach<br />

Vertragsunterfertigung ein entsprechendes Parkplatzschild mit dem Hinweis -Parken von 06.00<br />

bis 02.00 Uhr erlaubt - aufgestellt um Dauerparker auszuschließen.

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