17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
Seite: - 97 -<br />
Der Pachtzins ist nach dem Verbraucherpreisindex 2010 oder einem an seine Stelle<br />
tretenden Index wertgesichert, so wie dieser monatlich von der Statistik Austria AG<br />
verlautbart wird. Die Wertsicherung erfolgt jeweils mit der Indexziffer des<br />
Jahresdurchschnittes des Vorjahres mit Wirksamkeit ab 01. April des Folgejahres. 5 % nach<br />
oben oder unten werden nicht berücksichtigt. Erreicht oder übersteigt eine Schwankung<br />
jedoch die 5 %-Grenze, wird die gesamte Schwankungshöhe verrechnet.<br />
VII.<br />
Die Vertragsparteien erklären, dass Leistungen und Gegenleistungen in einem ortsüblichen<br />
angemessenen Verhältnis stehen und sie auch bei Vorliegen des Tatbestandes nach § 934<br />
ABGB diesen Vertrag geschlossen hätten.<br />
VIII.<br />
Alle Kosten und Gebühren, die mit der Errichtung und Vergebührung dieses Vertrages<br />
zusammenhängen, sind von der Pächterin zu tragen.<br />
Den Originalvertrag erhält der Verpächter. Die Pächterin erhält eine beglaubigte Abschrift<br />
desselben.<br />
Alle Abänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer<br />
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.<br />
IX.<br />
Der Abschluss dieses Vertrages unterliegt nicht der aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigungspflicht. Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Moosdorf</strong> hat dem Abschluss dieses<br />
Vertrages in seiner Sitzung am 17.06.2011, TOP 8 h, zugestimmt.<br />
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Johann Raml, geb. 05.09.1954 Bgm. Manfred Emersberger<br />
für Gemeinde <strong>Moosdorf</strong><br />
In diesem Zusammenhang weist GR Josef KATZDOBLER darauf hin, dass die allgemeine Ansicht<br />
vertreten wird, dass dieser Parkplatz für das neue Lokal „Thurmhof“ gepachtet werden soll.<br />
Dem entgegnet der Bürgermeister, dass dies nicht der Fall ist. Dieser Parkplatz steht allen<br />
Wirten, Wirtschaftstreibenden und auch Privaten zur Verfügung. Es wird daher nach<br />
Vertragsunterfertigung ein entsprechendes Parkplatzschild mit dem Hinweis -Parken von 06.00<br />
bis 02.00 Uhr erlaubt - aufgestellt um Dauerparker auszuschließen.