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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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Tarifordnung 2011<br />

für den Kindergarten der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong><br />

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 17. Juni 2011 wird nachstehende<br />

Tarifordnung erlassen:<br />

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für alle Kinder, die<br />

- jünger sind als 30 Monate<br />

- für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen<br />

- für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 71 -<br />

Auf Grund § 10 der Kindergärten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008 wird folgendes<br />

festgelegt:<br />

I. Bewertung des Einkommens<br />

1. Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag bemisst sich nach der Höhe des<br />

Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich aus allen Einkünften<br />

der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern i. S. d. § 2 Abs. 1 Ziff.<br />

9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Lebensgefährten zusammen.<br />

2. Für die Berechnung des Bruttofamilieneinkommens gemäß § 1 Kindergärten- und<br />

Horte-Elternbeitragsverordnung 2008 sind die Einkünfte eines Jahres nachzuweisen<br />

(Jahreslohnzettel).<br />

3. Die gemäß § 1 der Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage<br />

für die Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Veränderungen der<br />

Einkommenssituation während des Arbeitsjahres sind dem Rechtsträger bekannt zu<br />

geben und finden jeweils im darauf folgenden Monat Berücksichtigung.<br />

4. Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 01. August vor Beginn des<br />

neuen Arbeitsjahres bzw. bei einer unterjährigen Anmeldung bis zum Beginn des<br />

Kindergartenbesuchs nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.<br />

II. Elternbeitrag<br />

1. Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern (Elternbeitrag) sind alle<br />

Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt. Ausgenommen sind die<br />

verabreichte Verpflegung und mögliche Kostenbeiträge für besondere Veranstaltungen,<br />

sowie die Busbegleitung beim Kindertransport und der Ersatz für Bastelmaterialien.<br />

2. Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive<br />

Umsatzsteuer.

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