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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 75 -<br />

123 m² und 9 mit 1 m², KG <strong>Moosdorf</strong>, mit insgesamt 279 m², dem Grundstück 890/23, KG<br />

<strong>Moosdorf</strong>, Nordring, zuzuschreiben.<br />

Das Grundstück 890/23, Nordring, hat nun eine Gesamtfläche von 2031 m².<br />

Die Straße wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Gemeindestraße gem. § 8 Abs. 2 Z 1<br />

Oö. Straßengesetz 1991 eingereiht.<br />

§ 2<br />

Die genaue Lage dieser Straße ist dem Lageplan des Vermessungsbüros DI. Zopp und<br />

Partner, 5110 Oberndorf bei Salzburg, 17.12.2008, Zahl: 16023, im Maßstab 1:500 zu<br />

ersehen, der beim Gemeindeamt der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> während der<br />

Amtsstunden von jedermann eingesehen werden kann und auch vor Erlassung dieser<br />

Verordnung durch 4 Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen<br />

ist.<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung wird gem. § 94 Abs. 1 Oö. GemO 1990 durch 2 Wochen kundgemacht und<br />

wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

Der Bürgermeister<br />

angeschlagen am: 20.06.2011 (Emersberger)<br />

abgenommen am: 04.07.2011

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