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17.06.11 - FPÖ Moosdorf

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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />

Seite: - 73 -<br />

VI. Berechnung des Elternbeitrages (für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen -<br />

Nachmittagsbetreuung)<br />

Für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen kommen einkommensbezogene<br />

Elternbeiträge zur Anwendung:<br />

a) bei ein und zwei Besuchstagen: € 30,-- bis € 45,--<br />

b) bei drei und vier Besuchstagen: € 40,-- bis € 60,--<br />

Punkt I. Bewertung des Einkommens und Punkt II. Elternbeitrag gelten gleichermaßen für<br />

Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen.<br />

Pkt. IV findet hier keine Anwendung.<br />

Die Elternbeiträge sind indexgesichert; eine Indexanpassung um 1,5 % erfolgt jeweils zu<br />

Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag ist nach mathematischen Rundungsregeln<br />

auf eine Kommastelle zu runden.<br />

VII. Sonstige Beiträge *)<br />

1. Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von derzeit 2,50 Euro pro<br />

Essensportion eingehoben.<br />

2. Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird ein Kostenbeitrag in Höhe von<br />

derzeit monatlich 9,20 Euro vorgeschrieben. Der Betrag ist indexgesichert; eine<br />

Indexanpassung um 1,5 % erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag<br />

ist nach mathematischen Rundungsregeln auf eine Kommastelle zu runden.<br />

3. Als Kostenersatz für den Ankauf von Bastelmaterialien wird ein jährlicher Betrag von<br />

derzeit € 50,-- eingehoben.<br />

VIII. Gastbeitrag<br />

Gemäß § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung ist von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />

Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes<br />

bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des<br />

betreffenden Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden<br />

Kinderbetreuungseinrichtung erfordern.<br />

Inanspruchnahmen des Kindergartens der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> durch ortsfremde<br />

Kinder erfolgen daher nur unter Zustimmung der Hauptwohnsitzgemeinde und der<br />

Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong>, wobei der Gastbeitrag an die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong><br />

in der Höhe von monatlich € 100,-- zu leisten ist.<br />

Die Leistung von Gastbeiträgen durch die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> für die<br />

Inanspruchnahme fremder Kindergärten durch <strong>Moosdorf</strong>er Kinder erfolgt ebenso nur mit<br />

Zustimmung der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong>, wobei wiederum auf die Kriterien familiäre

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