17.06.11 - FPÖ Moosdorf
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G:\Daten\Vertretungskörper\Gemeinderat\Sitzungsprotokolle\2011\GR 11-2.Doc © Bachleitner<br />
Seite: - 73 -<br />
VI. Berechnung des Elternbeitrages (für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen -<br />
Nachmittagsbetreuung)<br />
Für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen kommen einkommensbezogene<br />
Elternbeiträge zur Anwendung:<br />
a) bei ein und zwei Besuchstagen: € 30,-- bis € 45,--<br />
b) bei drei und vier Besuchstagen: € 40,-- bis € 60,--<br />
Punkt I. Bewertung des Einkommens und Punkt II. Elternbeitrag gelten gleichermaßen für<br />
Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen.<br />
Pkt. IV findet hier keine Anwendung.<br />
Die Elternbeiträge sind indexgesichert; eine Indexanpassung um 1,5 % erfolgt jeweils zu<br />
Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag ist nach mathematischen Rundungsregeln<br />
auf eine Kommastelle zu runden.<br />
VII. Sonstige Beiträge *)<br />
1. Für die Mittagsverpflegung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von derzeit 2,50 Euro pro<br />
Essensportion eingehoben.<br />
2. Für die Begleitperson beim Kindergartentransport wird ein Kostenbeitrag in Höhe von<br />
derzeit monatlich 9,20 Euro vorgeschrieben. Der Betrag ist indexgesichert; eine<br />
Indexanpassung um 1,5 % erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres. Der Betrag<br />
ist nach mathematischen Rundungsregeln auf eine Kommastelle zu runden.<br />
3. Als Kostenersatz für den Ankauf von Bastelmaterialien wird ein jährlicher Betrag von<br />
derzeit € 50,-- eingehoben.<br />
VIII. Gastbeitrag<br />
Gemäß § 13 Oö. Elternbeitragsverordnung ist von der Hauptwohnsitzgemeinde ein<br />
Gastbeitrag zu entrichten, sofern in der Hauptwohnsitzgemeinde kein entsprechendes<br />
bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht oder die familiäre Situation des<br />
betreffenden Kindes oder das Kindeswohl den Besuch einer gemeindefremden<br />
Kinderbetreuungseinrichtung erfordern.<br />
Inanspruchnahmen des Kindergartens der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> durch ortsfremde<br />
Kinder erfolgen daher nur unter Zustimmung der Hauptwohnsitzgemeinde und der<br />
Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong>, wobei der Gastbeitrag an die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong><br />
in der Höhe von monatlich € 100,-- zu leisten ist.<br />
Die Leistung von Gastbeiträgen durch die Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong> für die<br />
Inanspruchnahme fremder Kindergärten durch <strong>Moosdorf</strong>er Kinder erfolgt ebenso nur mit<br />
Zustimmung der Friedensgemeinde <strong>Moosdorf</strong>, wobei wiederum auf die Kriterien familiäre