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Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Einheitliche ...

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2.2.3 Der Anfor<strong>der</strong>ungsbereich III umfasst<br />

• planmäßiges und kreatives Bearbeiten komplexer Problemstellungen o<strong>der</strong> Situationen mit dem Ziel,<br />

selbstständig zu Lösungen, Deutungen, Wertungen und Folgerungen zu gelangen,<br />

• bewusstes und selbstständiges Auswählen und Anpassen geeigneter gelernter Methoden und Verfahren<br />

in neuartigen Situationen.<br />

Dazu gehören u. a.:<br />

• selbstständiges Übertragen des Gelernten auf vergleichbare Sachverhalte bzw. Anwendungssituationen,<br />

• selbstständiges und zielgerichtetes Auswählen und Anpassen geeigneter und gelernter Methoden und<br />

Verfahren in neuen Situationen,<br />

• Planen, gegebenenfalls Durchführen und Auswerten von Experimenten und Versuchen zu vorgegebenen<br />

o<strong>der</strong> selbst gefundenen Fragestellungen,<br />

• kritisches Auseinan<strong>der</strong>setzen mit Quellen, z. B. mit <strong>der</strong> grafischen Aufbereitung von Daten zum<br />

Erstellen einer Fehleranalyse,<br />

• Entwickeln eigener Fragestellungen und alternativer Lösungsstrategien,<br />

• Analysieren komplexer Texte und Darstellen <strong>der</strong> Erkenntnisse in angemessener und adressatenbezogener<br />

Weise,<br />

• Entwickeln eines komplexen gedanklichen Modells bzw. eigenständige Modifizierung einer bestehenden<br />

Modellvorstellung,<br />

• kritisches Reflektieren von Fachbegriffen vor dem Hintergrund komplexer und wi<strong>der</strong>sprüchlicher<br />

Informationen und Beobachtungen,<br />

• Einbinden <strong>der</strong> „Neuen Medien“ beim Präsentieren erworbenen Wissens und gewonnener Einsichten,<br />

• Betrachten gesellschaftlich relevanter Themen aus verschiedenen Perspektiven und Reflexion <strong>der</strong><br />

eigenen Position.<br />

2.2.4 Beschreibung <strong>der</strong> Operatoren<br />

Aus <strong>der</strong> Aufgabenstellung gehen Art und Umfang <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Leistung hervor. Dazu ist <strong>der</strong> Gebrauch<br />

von Operatoren hilfreich, wie sie in <strong>der</strong> folgenden Tabelle aufgeführt sind. Diese Operatoren gelten für die<br />

schriftliche und mündliche Prüfung sowie für die fünfte Prüfungskomponente.<br />

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