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Beschlüsse der Kultusministerkonferenz Einheitliche ...

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2 Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

2.1 Allgemeine Hinweise<br />

Die Abiturprüfung soll das Leistungsvermögen <strong>der</strong> Prüflinge möglichst differenziert erfassen. Dazu werden<br />

im Folgenden drei Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche beschrieben.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche unterscheiden sich vor allem durch den Grad <strong>der</strong> Selbstständigkeit bei <strong>der</strong> Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben sowie durch den Grad <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> gedanklichen Verarbeitungsprozesse und<br />

stellen damit eine Abstufung in Bezug auf den Anspruch <strong>der</strong> Aufgabe dar. Werden z. B. einzelne Forschungsergebnisse<br />

vorgegeben, können die Prüflinge die hieraus abzuleitenden Erkenntnisse als Ausschnitt<br />

aus einem komplexen Sachzusammenhang einschätzen und darstellen. Methodische Kompetenzen, wie<br />

z. B. Materialaufbereitung und –auswertung, Ergebnisdarstellung und –beurteilung, müssen einbezogen und<br />

Anfor<strong>der</strong>ungsbereichen zugeordnet werden.<br />

Die Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche lassen sich nicht scharf gegeneinan<strong>der</strong> abgrenzen. Die zur Lösung einer Prüfungsaufgabe<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Teilleistungen lassen sich auch nicht in jedem Einzelfall eindeutig einem<br />

bestimmten Anfor<strong>der</strong>ungsbereich zuordnen. Dennoch trägt die Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

dazu bei, ein ausgewogenes Verhältnis <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen zu erreichen, die Durchschaubarkeit und Vergleichbarkeit<br />

<strong>der</strong> Prüfungsaufgaben zu erhöhen sowie die Bewertung <strong>der</strong> Prüfungsleistungen transparent zu<br />

machen.<br />

Beim Entwurf einer Prüfungsaufgabe wird jede von den Prüflingen erwartete Teilleistung mindestens einem<br />

<strong>der</strong> drei Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche zugeordnet.<br />

Offene Fragestellungen führen in <strong>der</strong> Regel über das formale Anwenden von Begriffen und Verfahren<br />

hinaus und damit zu einer Zuordnung zu den Anfor<strong>der</strong>ungsbereichen II und III. Die tatsächliche Zuordnung<br />

<strong>der</strong> Teilleistungen hängt davon ab, ob die jeweilige Problemlösung eine Bearbeitung unter Anleitung for<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> ob selbstständiges Erarbeiten, Anwenden und Bewerten in komplexen und neuartigen Zusammenhängen<br />

erwartet wird.<br />

In jedem Fall ist die Zuordnung zu den Anfor<strong>der</strong>ungsbereichen abhängig vom vorangegangenen Unterricht<br />

bzw. von im Lehrplan verbindlich vorgeschriebenen Zielen und Inhalten sowie dem Informationsgehalt<br />

zugelassener Hilfsmittel.<br />

2.2 Fachspezifische Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

2.2.1 Der Anfor<strong>der</strong>ungsbereich I umfasst<br />

• Wie<strong>der</strong>geben von Sachverhalten aus einem begrenzten Gebiet im gelernten Zusammenhang,<br />

• Beschreiben und Verwenden gelernter und geübter Arbeitstechniken und Verfahrensweisen in einem<br />

begrenzten Gebiet und in einem wie<strong>der</strong>holenden Zusammenhang.<br />

Dazu gehören u. a.:<br />

• Nennen und Erläutern von z. B. Daten, Fakten, Regeln, Begriffen, Definitionen, Formeln, Gesetzen,<br />

Reaktionen und Reaktionsgleichungen,<br />

• Beschreiben von fachspezifischen Vorgängen, Verfahren, Arbeitsweisen und Problemstellungen,<br />

• Beschreiben von z. B. Theorien und Modellvorstellungen in <strong>der</strong> Fachsprache,<br />

• Wie<strong>der</strong>geben von im Unterricht eingehend erörterten Fragestellungen und Zusammenhängen,<br />

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