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Heinz-Dieter Hardes, Heiko Wickert Zum Risikocharakter variabler ...

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Zeitschrift für Personalforschung, 16. Jg., Heft 3, 2002 321<br />

3.4 Differenzierungen der Risikoteilung nach subjektiven Merkmalen<br />

Nach dem Basiskonzept der agency-Theorie haben effiziente, teil-variable Entgeltverträge<br />

auch die subjektiven Risikoeinstellungen der Mitarbeiter gegenüber zeitlich<br />

schwankenden Entgeltkomponenten zu berücksichtigen. Die effiziente Balance<br />

der Anreiz- und Risikoaspekte hängt somit von personenbezogenen Merkmalen der<br />

Mitarbeiter ab. Je stärker die Risikoaversion der Mitarbeiter, desto geringer sollten<br />

die Anteile (Intensitäten) von variablen Beteiligungsentgelten sein (vgl. Weitzman/Kruse<br />

1990, 101; <strong>Hardes</strong>/Uhly 1996, 74 f.). Aus diesem vertragstheoretischen<br />

Grundsatz lassen sich daher Differenzierungen teil-<strong>variabler</strong> Entgelte ableiten. Sofern<br />

sich die personenbezogenen relativen Risikobereitschaften von periodischen Varianzen<br />

der Entgelte unter den Gruppen der Mitarbeiter systematisch unterscheiden, sollten<br />

folglich die Relationen <strong>variabler</strong> und fixer Entgeltkomponenten nach Mitarbeitergruppen<br />

unterschiedlich gestaltet werden. Höhere Anteile fixierter Entgeltteile berücksichtigen<br />

relativ geringere Risikotoleranzen gegenüber Einkommensschwankungen,<br />

z.B. bei älteren Mitarbeitern, geringer qualifizierten Arbeitnehmern und<br />

Mitarbeitern unterer Einkommensgruppen und mit geringem Vermögen (vgl. <strong>Hardes</strong>/<strong>Wickert</strong><br />

2000, S. 61 ff.). Die betriebsspezifischen Erfahrungen der Mitarbeiter<br />

mit Einkommensschwankungen bei variablen Entgeltverträgen im längerfristigen<br />

Zeitraum hingegen dürften die Risikoneigungen positiv beeinflussen.<br />

Insofern die Einstellungen zu zeitlich variablen Entgelten personenbezogene, individuelle<br />

Merkmale mit unterschiedlichen Ausprägungen darstellen, erfordern effektive Entgeltverträge<br />

demnach individuelle Wahlmöglichkeiten der Mitarbeiter zwischen unterschiedlichen<br />

Beteiligungsintensitäten. Das Risiko <strong>variabler</strong> Beteiligungsentgelte kann<br />

durch entsprechende Wahloptionen bezüglich der Zusammensetzung der Entgeltformen<br />

nach den jeweiligen personenbezogenen Risikoneigungen relativ „abgesichert“ werden.<br />

Relative Absicherungen bieten ferner nicht-lineare Entgeltverträge: Reine „success<br />

sharing“-Pläne schließen monetäre Verlustbeteiligungen der Mitarbeiter aus, da<br />

sie – wie im Regelfall der praktischen Umsetzung von Bonussystemen – lediglich variable<br />

Zusatzentgelte im Fall positiver finanzieller Performance des Unternehmens<br />

vorsehen. Success sharing-Pläne berücksichtigen somit stärker die Basisannahme der<br />

asymmetrischen Risikobereitschaft der Akteure der Arbeitsbeziehungen als lineare<br />

risk sharing-Pläne mit negativen Beteiligungsentgelten oder Entgeltabzügen bei negativen<br />

Unternehmensergebnissen (vgl. Milkovich/Newman 1999, 282 f.).<br />

Folgerungen:<br />

6. Wenn die Annahme asymmetrischer Risikopräferenzen im Vergleich zwischen<br />

Unternehmenseignern und Mitarbeitern zutrifft, dann sind success sharing-<br />

Systeme, die eine Verlustbeteiligung der Arbeitnehmer ausschließen, als relativ<br />

effizientere Beteiligungssysteme zu betrachten – im Vergleich zu Systemen mit<br />

Verlustbeteiligungen der Arbeitnehmer.<br />

7. Wenn die relativen Risikoeinstellungen der Mitarbeiter gegenüber Einkommensschwankungen<br />

nach personenbezogenen Merkmalen differieren, dann spricht das<br />

Prinzip der effizienten Risikoteilung für Wahlmöglichkeiten der Mitarbeiter hinsichtlich<br />

der Anteile <strong>variabler</strong> Entgeltkomponenten und fixierter Basisentgelte.

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