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Heinz-Dieter Hardes, Heiko Wickert Zum Risikocharakter variabler ...

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Zeitschrift für Personalforschung, 16. Jg., Heft 3, 2002 333<br />

abhängig ist. Die Gewährung und Verfügbarkeit von Aktienoptionen bestimmten<br />

Umfangs hängt dann von der Voraussetzung proportionaler Eigentümerrechte des<br />

Managements als Aktionäre des Unternehmens ab. Der vorherige eigenfinanzierte<br />

Erwerb von Aktien erfordert einen entsprechenden Eigenbeitrag des Managements<br />

aus liquidem Vermögen oder Einkommensteilen, so dass der Bezug von Optionen<br />

durch eigene individuelle Anlageentscheidungen der berechtigten Führungskräfte ermöglicht<br />

wird und die Rollenidentität mit den Aktionären stärker gefördert wird –<br />

ähnlich den MAP. 28 Durch die Voraussetzung von Eigeninvestments kann die individuelle<br />

Risikobereitschaft der Führungskräfte zur Anlage in Aktien des eigenen Unternehmens<br />

erhöht werden. Denn Aktienoptionen werden von Seiten vieler Führungskräfte<br />

als Chancen positiver Zusatzentgelte verstanden, da die Optionsrechte<br />

nach den internationalen Erfahrungen häufig im Zeitraum der Berechtigung zeitnah<br />

liquidiert werden. 29<br />

Wenn demnach AOP in der Praxis vornehmlich als variable Sonderentgelte seitens<br />

der Begünstigten verstanden werden, mag ein Interesse der agents an der kurzfristigen<br />

Liquidierung der durch die Optionsausübung erworbenen Aktien bestehen.<br />

Den monetären Interessen stehen jedoch intendierte längerfristige personalpolitische<br />

Bindungen der Begünstigten von AOP durch Wartefristen 30 sowie (mögliche) Haltefristen<br />

der durch die Optionen bezogenen Aktien des Unternehmens entgegen. Diese<br />

Bindungen der agents dienen zugleich der Ausrichtung der unternehmenswertorientierten<br />

Anreizeffekte von AOP: Die finanziellen Interessen der agents sollen funktional<br />

mit einem strategischen, längerfristigen Zeithorizont abgestimmt werden. Eine<br />

28<br />

Das Eigeninvestment der Begünstigten kann auch als eine Maßnahme gegen Vorwürfe der finanziellen<br />

„Selbstbedienung“ des Managements durch AOP betrachtet werden. Die Gewährung<br />

von nackten Optionen wurde in Deutschland durch das KonTraG von 1998 ermöglicht;<br />

diese setzen – im Gegensatz zur vorherigen Umsetzung mittels Options- und Wandelschuldverschreibungen<br />

– keine Eigenbeiträge der Begünstigten voraus. Dennoch haben einzelne<br />

deutsche DAX-Unternehmen Eigeninvestments mit der Teilnahme an AOP gekoppelt (z.B.<br />

BASF AG, E.ON AG, Bayer AG).<br />

29<br />

In einer Untersuchung für Großbritannien aus dem Jahr 1999 in 316 britischen Beteiligungsunternehmen<br />

konnte ermittelt werden, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle (63%) im<br />

Rahmen der steuerlich geförderten AOP (Company Share Option Plans) unmittelbar nach den<br />

Optionsausübung eine Weiterveräußerung der Aktien erfolgte (vgl. http://www.proshare.org/<br />

Research/cos.asp). Murphy (1999, 2534) berichtet, dass Führungskräfte in den USA im Verlauf<br />

der 90er Jahre erhebliche Zuwächse an Aktienoptionen erhielten, gleichzeitig wurden deren<br />

Anteile am Aktienvermögen des eigenen Unternehmens reduziert. Diese Beobachtungen<br />

lassen schließen, dass Aktienoptionen verstärkt ausgeübt wurden, ohne dass die Begünstigten<br />

den längerfristigen Besitz an Aktien ihres Unternehmens erhöhten. Die Zusatzentgelte aus<br />

Aktienoptionen wurden also entweder zu diversifizierten Vermögensanlagen oder zu Konsumausgaben<br />

verwendet.<br />

30<br />

Das KonTraG verlangt gesetzliche Mindestwartefristen von zwei Jahren bis zur Verfügungsberechtigung<br />

von Aktienoptionen.

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